Nach Hundekot-Attacke: Verfahren gegen Goecke eingestellt
Das Verfahren gegen den ehemaligen Ballettdirektor der Staatsoper Hannover wurde eingestellt. Goecke hatte eine Journalistin mit Hundekot beschmiert, nun muss er deswegen eine Geldauflage zahlen.
Der Choreograf habe einen mittleren vierstelligen Betrag an einen gemeinnützigen Verein zahlen müssen, der sich mit Konfliktschlichtung beschäftigt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover am Donnerstag. Das Beschmieren der Journalistin mit dem Kot seines Dackels ist demnach als tätliche Beleidigung gewertet worden. Goecke hatte die Autorin der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) im Februar im Foyer der Staatsoper angegriffen, nachdem er ihr negative Kritiken vorgeworfen hatte. Die Staatsoper Hannover kündigte daraufhin die Zusammenarbeit mit dem Choreografen.
Ermittlungen wegen Körperverletzung
Nach dem Vorfall hatten sowohl die betroffene Autorin Wiebke Hüster als auch die "FAZ" Anzeige gegen Goecke erstattet. Gegen ihn wurde daraufhin wegen einfacher Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Da Hüster keine bleibenden Schäden davongetragen habe, habe die Staatsanwaltschaft die Tat nicht als Körperverletzung bewertet, hieß es. Außerdem habe der ehemalige Ballettdirektor Einsicht gezeigt und negative Folgen in Kauf nehmen müssen, begründete die Sprecherin das Urteil der Staatsanwaltschaft. Goecke hatte erklärt, bei dem Vorfall infolge eines Burnouts aus dem Affekt heraus gehandelt zu haben.