Mithilfe von Drohnen gemachte Fotos öffentlich zugänglicher Kunstinstallationen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) urheberrechtlich unzulässig. Die Drohnen-Aufnahmen seien nicht von der sogenannten Panoramafreiheit gedeckt. Technikphilosoph Oliver Bendel spricht im Interview über Drohnen und ihre ethischen Konsequenzen auf Kunst und Privatsphäre.