21.08.2023 11:21 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir berichtet, der Angeklagte sei zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Dies ist missverständlich formuliert. Richtig ist, dass er zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wurde, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. In Deutschland können nur Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, die Bewährungsdauer kann dann zwischen zwei und fünf Jahren liegen.