Anfang Januar 1948 eröffnete ein US-Militärgericht ein Verfahren gegen 21 Mitglieder des ehemaligen Auswärtigen Amtes in der Berliner Wilhelmstraße. Es handelte sich um den umfangreichsten und längsten der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse. Den Angeklagten wurden u.a. "Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Zivilbevölkerung" und die "Mitarbeit an der Planung von Hitlers Aggressions- und Expansionspolitik“ vorgeworfen.
Die Urteile lauten (gemäß mitgeschnittener Reihenfolge):
Ernst von Weizsäcker: 7 Jahre Gefängnis
Ernst Bohle: 5 Jahre Gefängnis
Ernst Woermann: 7 Jahre Gefängnis
Gottlob Berger: 25 Jahre Gefängnis
Edmund Veeßenmayer: 20 Jahre Gefängnis
Hanns Lammers: 20 Jahre Gefängnis
Richard Darre: 7 Jahre Gefängnis
Otto Dietrich: 7 Jahre Gefängnis
Lutz von Schwerin-Krosigk: 10 Jahre Gefängnis
Emil Puhl: 5 Jahre Gefängnis
Karl Rasche: 15 Jahre Gefängnis
Paul Körner: 15 Jahre Gefängnis
Paul Pleiger: 15 Jahre Gefängnis
Hans Kehrl: 15 Jahre Gefängnis
Walter Schellenberg: 6 Jahre Gefängnis
Gustav Adolf Steengracht von Moyland: 7 Jahre Gefängnis
Wilhelm Stuckart: Wird schuldig gesprochen, aber ihm wird aufgrund seiner lebensgefährlichen Krankheit eine weitere Haftstrafe erlassen.