Work and Travel oder Auslandsjahr: Das sollte man beachten

Stand: 17.05.2024 09:13 Uhr

Von der Auslandskrankenversicherung bis zum Visum: Wer nach der Schule für längere Zeit ins Ausland gehen möchte, hat einiges zu organisieren. Tipps und Hinweise zum sogenannten Gap Year.

Die Welt sehen, neue Kulturen kennenlernen, Sprachkenntnisse vertiefen und spannende Erfahrungen sammeln: Das erhoffen sich viele junge Menschen in Deutschland von einem Auslandsaufenthalt - und entscheiden sich nach dem Schulabschluss für eine Auszeit vor Beginn von Ausbildung oder Studium. Doch wer länger als nur einige Urlaubswochen im Ausland bleiben will, muss einiges beachten. Was ist bei einem Umzug zu bedenken? Welche Dokumente und Versicherungen werden benötigt? Was passiert mit laufenden Verträgen in Deutschland? Wie sind die Finanzen zu regeln? Antworten auf diese Fragen gibt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Online-Checkliste für den Auslandsaufenthalt

Die Verbraucherschützer bieten eine interaktive Checkliste an, die alle wichtigen Themen rund um Miete, Geld, Verträge, Gesundheit und Behörden abdeckt. Sie ermöglicht einen schnellen und umfassenden Überblick über die notwendigen To-dos für den Auslandsaufenthalt, damit nichts Wichtiges vergessen wird. Zudem gibt das kostenlose Online-Angebot rechtliche Hinweise und zeigt Sparmöglichkeiten sowie Kostenfallen auf. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt alle Informationen online bereit.

Visum, Versicherungen, Kreditkarte: Darum sollte man sich kümmern

Das Gap Year im Ausland sollte mit genügend Vorlauf und gut vorbereitet werden. Ob es um offizielle Papiere, Impfungen, Versicherungen oder finanzielle Angelegenheiten geht - was genau zu tun ist, hängt ab vom Ort im Ausland, dem Alter des Reisenden und den geplanten Aktivitäten im Land. Um diese Themen sollte man sich unbedingt kümmern:

  • Visum: Wer sich länger im Ausland aufhalten und arbeiten möchte, benötigt in vielen Ländern ein Visum. Das Auswärtige Amt informiert über die Einreisebestimmungen der Länder und Botschaften, die für die Anträge zuständig sind.

  • Krankenversicherung: Bei längerem Aufenthalt sollte für die Dauer der Reise eine Krankenversicherung für das jeweilige Land abgeschlossen werden. Sie sollte im Krankheitsfall auch die Transportkosten für die Rückkehr nach Deutschland einschließen. Reist man über eine Organisation, übernimmt diese oft den Abschluss. Wer einen Auslandsaufenthalt in der EU plant und selbst organisiert, sollte mit seiner Krankenkasse klären, welche Gesundheitsleistungen über welchen Zeitraum im jeweiligen europäischen Land erstattet werden. Zwar gilt auch im europäischen Ausland der gesetzliche Versicherungssschutz, dennoch ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport sinnvoll. Privat Krankenversicherte sollten sich bei ihrem Versicherer informieren, gegebenenfalls bietet der einen eigenen Versicherungsschutz in Form eines Beitragszuschlags an.

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  • Haftpflichtversicherung: Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Vor allem wenn Menschen verletzt werden, können Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe auf den Verursacher zukommen. Kinder sind in der Regel bei ihren Eltern mitversichert, das kann sich aber je nach Alter oder anderen Gegebenheiten ändern. Deshalb sollte man genau prüfen, ob weiterhin eine Absicherung über die Familienversicherung besteht und ob der Schutz weltweit und für einen längeren Zeitraum gilt. Gegebenenfalls muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

  • Impfungen und Medikamente: Für Impfungen ausreichend Zeit einplanen. Das Auswärtige Amt informiert jeweils nach Reiseland, welche notwendig sind. Tipp für den Aufenthalt: Eine Reiseapotheke mitnehmen und die eigene Blutgruppe kennen. Wer Medikamente einnimmt, sollte eine entsprechende Bescheinigung des behandelnden Arztes in Englisch oder in der Landessprache mit sich führen.

  • Konto und Kreditkarte: Innerhalb Europas kann ein Girokonto in der Regel weiter genutzt werden. Es kann aber sinnvoll sein, zusätzlich ein Konto im Ausland einzurichten, um Bankgeschäfte kostengünstig abwickeln zu können. Vorab unbedingt mit der Bank klären, welche Leistungen zu welchen Konditionen im Ausland genutzt werden können. Insbesondere bei Kreditkarten kommt es auf die Details der Konditionen an, denn es gibt zum Teil erhebliche Unterschiede, gerade bei den Kosten. Deshalb eine Giro- und Kreditkarte wählen, bei der nicht mit jeder Zahlung Gebühren anfallen.

  • Handyvertrag: Innerhalb der EU fallen keine Roaming-Gebühren an, das heißt: Das Telefonieren kostet so viel wie in Deutschland. Der Anbieter kann jedoch zusätzliche Gebühren erheben, wenn man überwiegend im ausländischen Netz telefoniert. Er muss über Aufschläge aber im Vorfeld informieren. Im außereuropäischen Ausland kommt eine Nutzung des deutschen Mobilfunkvertrages meist nicht in Frage, weil sie zu teuer ist. Daher empfiehlt es sich, vor Ort eine Prepaid-Karte zu kaufen. Den Handyvertrag gegebenenfalls kündigen oder stilllegen lassen. Letzteres geht in der Regel aber nur mit einem Nachweis über den Auslandsaufenthalt, etwa einer Studienbescheinigung für ein Auslandssemester. Über die Bedingungen informiert der Mobilfunkanbieter.

  • Internationaler Führerschein: Der deutsche Führerschein ist in den EU-Mitgliedsstaaten meist anerkannt. Genauere Informationen finden sich auf der Website des Auswärtigen Amtes unter den Reiseinfos beim jeweiligen Land. Im außereuropäischen Ausland muss ein internationaler Führerschein am Wohnort beantragt werden. Er gilt nur zusammen mit dem nationalen Führerschein.

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die nordstory | 27.10.2023 | 20:15 Uhr

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