Veranstaltung wegen Corona abgesagt: Gutschein statt Geld
In der Corona-Pandemie dürfen Veranstalter ihren Kunden für ausgefallene Veranstaltungen Gutscheine statt Geld erstatten. Doch wann die Gutscheine eingelöst werden können, ist ungewiss.
Die Regelung gilt für Veranstaltungen, die seit dem 20. Mai 2020 ausgefallen sind - auch für Tickets, die vor dem 7. Mai gekauft wurden. Das kritisieren Verbraucherschützer, da ihrer Ansicht nach Verbrauchern rückwirkend Rechte weggenommen werden.
Geld zurück nur in Härtefällen
Ob Veranstalter Gutscheine ausgeben oder Geld erstatten, können sie selbst entscheiden. Sie sollen dadurch vor einer möglichen Insolvenz geschützt werden. Verbraucher haben keine Wahlmöglichkeit. Für Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen gibt es die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Dabei hat der Gesetzgeber jedoch nicht festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Härtefall eintritt.
Wegen der vielen Beschwerden und Unklarheiten hat der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft eine Schlichtungsstelle ins Leben gerufen, an die sich Betroffene wenden können.