Corona: Veranstaltung abgesagt - Geld zurück oder Gutschein?
Seit Monaten müssen Veranstaltungen und Konzerte wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Wer bereits eine Karte gekauft hat, bekommt das Geld in den meisten Fällen zurück. Es gibt aber Ausnahmen.
Ob Rock-Festival, Theater oder klassisches Konzert: Auf unbestimmte Zeit dürfen viele Veranstaltungen nicht stattfinden. Kunden können grundsätzlich ihre Karten zurückgeben und sich den Preis erstatten lassen. Viele Veranstalter bieten stattdessen Gutscheine an. Kartenkäufer müssen das nur akzeptieren, wenn sie ihr Ticket vor dem 8. März 2020 erstanden haben. Der Gutschein gilt bis Ende 2021, danach muss er ausbezahlt werden. Bedeutet ein Gutschein für Empfänger eine besondere Härte, können sie ihr Geld zurückfordern.
Verschieben statt absagen
Schon jetzt wurden große Musik-Festivals, die im kommenden Sommer stattfinden sollten, auf das Jahr 2022 verschoben. Veranstalter verweisen gern darauf, dass die Karten dafür gültig bleiben. Wer den neuen Termin jedoch nicht nutzen kann, hat Anspruch auf die Rücknahme des Tickets, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung ursprünglich für einen konkreten Termin geplant war und nicht nur innerhalb eines längeren Zeitraums stattfinden sollte. Die Verbraucherzentralen bieten einen Musterbrief an, um den Anspruch geltend zu machen.a
Internet-Event kein gleichwertiger Ersatz
Viele Veranstaltungen finden jetzt ohne Publikum statt, werden aber im Internet übertragen. Als gleichwertiger Ersatz für eine Live-Veranstaltung gilt das nicht. Wer nicht online teilnehmen möchte, kann sein Geld zurückfordern.
Zunächst beim Tickethändler nachfragen
Um die Karte zurückzugeben, müssen Käufer meist selbst aktiv werden. Zunächst sollten sie sich an den Verkäufer des Tickets wenden. Vorverkaufskassen verweisen allerdings häufig auf den Veranstalter, denn er ist in der Regel der Vertragspartner des Kunden.