Undichte Abwasserleitungen: Drohen hohe Kosten?
Durch undichte Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken kann Schmutzwasser ins Erdreich eindringen - eine Gefahr fürs Grundwasser. Deshalb sehen viele Bundesländer sogenannte Dichtheitsprüfungen vor.
Grundsätzlich gilt: Die Eigentümer einer Immobilie müssen dafür sorgen, dass Abwasserleitungen instand gehalten werden und keine Gefahr für die Umwelt von ihnen ausgeht. Das ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Die DIN-Norm 1986-30 regelt zudem, welche Fristen die Betreiber von Abwasseranlagen zu beachten haben. Demnach sollen häusliche Abwasserleitungen alle 20 Jahre auf Dichtheit geprüft werden. Für Neuanlagen gilt eine Zeitspanne von 30 Jahren für die Erstprüfung.
Über Einhaltung der Norm entscheiden Länder und Gemeinden
Die Vorgaben, die in der DIN 1986-30 getroffen werden, sind jedoch erst rechtlich bindend, wenn sie auf Landesebene beschlossen werden. In Einzelfällen bestimmen sogar einzelne Kommunen, ob und wie Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden sollen. So sehen die Regelungen im Norden aus:
In Hamburg sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung ihrer privaten Abwasserleitungen vorzunehmen. Laut Hamburgischem Abwassergesetz sollte diese eigentlich bis zum 31.12. 2020 erfolgen. Doch viele Grundstückseigentümer sind erst kurz vor Fristablauf aktiv geworden, sodass viele Fachfirmen ausgebucht waren. Das eigentlich fällige Bußgeld wird deshalb vorerst nicht automatisch erhoben. "Haben Eigentümer das Mögliche getan, um einen Dichtheitsnachweis erstellen zu lassen, so wird auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet", teilt die Umweltbehörde mit.
Die Dichtheitsprüfung dürfen in Hamburg nur zertifizierte Firmen durchführen. Die Umweltbehörde hat dazu eine Liste mit den entsprechenden Firmen veröffentlicht.
Auch in Niedersachsen sind die Grundeigentümer in der Verantwortung, die Abwasserleitungen auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen. Geregelt ist das in der jeweiligen kommunalen Abwasserbeseitigungssatzung.
In Schleswig-Holstein müssen Grundeigentümer ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen, wenn vor Ort die öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle bereits geprüft und saniert worden sind. In diesem Fall muss eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Grundstückseigentümer mit einer Abwasseranlage, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, keine Pflicht zur Dichtheitsprüfung.
Dichtheitsprüfung: Wichtige Tipps für Grundeigentümer
- Lockangebote für besonders günstige Dichtheitsprüfungen sind in der Regel unseriös. Die Hamburger Umweltbehörde warnt davor, sich auf solche Vertragsabschlüsse einzulassen.
- Das Erstellen einer Dichtheitsprüfung und die anschließende Sanierung der Abwasserleitungen sind zwei getrennte Vorgänge. Die Firma, die die Dichtheitsprüfung durchführt, ist nicht zwangsläufig die Firma, die auch die Abwasserleitung repariert.
- Holen Sie auf Basis des Schadens-Protokolls von mehreren Fachfirmen Angebote für den Reparaturauftrag ein. Die Preisspannen differieren zum Teil um mehrere Tausend Euro für die gleiche Leistung.
- Überlegen Sie gemeinsam mit dem Fachbetrieb, ob bestimmte einfache Tätigkeiten auch in Eigenleistung erbracht werden können.
- Wenn Sie gar nicht weiterwissen, suchen Sie das Gespräch mit einem Fachvertreter Ihrer Kommune.