Eine Frau sitzt am Laptop und hat ihre Kreditkarte in der Hand. © imago images

Internet-Einkauf mit Kreditkarte wird sicherer

Stand: 25.03.2021 16:53 Uhr

Die Übergangsfrist ist abgelaufen: Wer im Internet mit Kreditkarte bezahlt, muss den Vorgang jetzt per "Zwei-Faktor-Authentifizierung" bestätigen. Wie das genau geht, legt jede Bank selbst fest.

Wer online einkauft, zahlt häufig per Kreditkarte. Bisher genügte es, Kartennummer und eine dreistellige Prüfzahl, die auf der Karte steht, einzugeben. Ab sofort müssen sich Karteninhaber auf einem zusätzlichen Weg identifizieren - einem zweiten Faktor. Ziel ist es, den Missbrauch von Kreditkarten-Daten zu verhindern. Für Kunden wird es allerdings deutlich komplizierter, einen Einkauf zu bezahlen.

Viele Namen für ein Verfahren

Kreditkarten-Unternehmen haben das sogenannte 3-D-Secure-Verfahren gemeinsam entwickelt und setzen es teilweise schon seit 2019 ein. Nun endete eine Übergangsfrist, das Verfahren ist nun für fast alle Online-Käufe verpflichtend. Bei geringen Beträgen kann es gelegentlich entfallen. Je nach Kreditkarte läuft es unter einem anderen Namen:

  • bei Visa: Visa Secure oder ehemals "Verified by Visa"
  • bei Mastercard: "Mastercard Identity Check" oder früher "Mastercard SecureCode"
  • bei American Express: "SafeKey"

Was müssen Kunden nun tun?

Auch für Kunden gibt es mehrere Verfahren, um sich zu authentifizieren. Je nach Bank, die die Karte herausgegeben hat, werden eine oder mehrere unterschiedliche Methoden angeboten. Die Zahlung kann zum Beispiel freigegeben werden per:

  • spezieller Smartphone-App der Bank
  • TAN (Transaktionsnummer) oder mTAN, die per SMS auf ein Handy geschickt wird
  • selbst gewähltem Passwort
  • Fingerabdruck
  • Scannen eines Strichcodes

Im Hintergrund sendet der Online-Händler dann eine Nachricht an die Bank, die den Vorgang prüft und genehmigt.

Karte muss für 3-D-Secure registriert sein

Bei manchen Banken müssen sich die Kunden vor oder während des ersten Bezahlens im Internet für das 3-D-Secure-Verfahren registrieren. Andere Kreditkarten wurden bereits dafür freigeschaltet.

Nie die Karten-PIN im Internet eingeben

Die vierstellige Geheimzahl der Kreditkarte, die PIN, wird für den Einkauf im Internet weiterhin nicht benötigt. Sie sollte nie im Netz eingegeben werden, sondern nur beim Abheben von Bargeld an Geldautomaten oder beim Bezahlen an Lesegeräten in Geschäften.

Dieses Thema im Programm:

Mein Nachmittag | 13.08.2019 | 16:20 Uhr

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