Eine Hand eines Kindes in der eine Dose gehalten wird © colourbox.de/ Retoncy Foto: colourbox.de/ Retoncy

Energydrinks enthalten meist zu viel Koffein für Kinder

Stand: 06.04.2023 16:00 Uhr

Koffeinhaltige Energydrinks sind besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Die Verbraucherzentrale warnt vor gesundheitlichen Schäden durch übermäßigen Konsum. Welche Mengen sind bedenklich?

Energydrinks enthalten nicht nur Zucker und synthetische Zusatzstoffe, sondern auch viel Koffein. Jeder Deutsche trinkt durchschnittlich sechs Liter pro Jahr. Auch bei Kindern und Jugendlichen sind die aufputschenden Getränke beliebt. Die Verbraucherzentrale hat stichpunktartig zwölf Produkte geprüft und warnt: Viele Kinder überschreiten beim Verzehr einer marktüblichen 500 Milliliter-Dose bereits ihre empfohlene Tagesdosis an Koffein. Dauerhaft überhöhter Konsum kann die Herzgesundheit gefährden.

Drei Milligramm pro Kilogramm unbedenklich

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hält eine Menge von drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht für unbedenklich. Ein 50 Kilogramm schweres Kind sollte demnach nicht mehr als 150 Milligramm Koffein am Tag zu sich nehmen. Doch eine 500 Milliliter-Dose enthält laut Verbraucherzentrale bereits 151 bis 160 Milligramm Koffein. Zum Vergleich: In einer Tasse Filterkaffee stecken laut EFSA etwa 90 Milligramm Koffein.

Jugendliche bis 16 Jahre sollten laut Verbraucherzentrale durchschnittlich pro Tag nicht mehr als 195 Milligramm Koffein zu sich nehmen. Dieser Wert werde jedoch häufig durch den Konsum von zwei oder mehr Dosen Energydrink überschritten. Dass geöffnete Dosen sich nicht wiederverschließen lassen, verleite Heranwachsende zu übermäßigem Konsum, bemängeln die Verbraucherschützer. Zudem erhöhen Lebensmittel wie Kaffee, Bitterschokolade, schwarzer Tee oder Cola die Koffeinbilanz.

Kein Verbot oder Mindestalter für Kinder

Ein Verbot für den Konsum von Energydrinks für Kinder und Jugendliche oder ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für den Verzehr der nichtalkoholischen Getränke gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale fordert jedoch ein Verkaufsverbot an Minderjährige für alle Erfrischungsgetränke mit erhöhtem Koffeingehalt.

Kritik an Warnhinweisen und Mengenangaben

Zwar müssen Hersteller von Energydrinks auf ihren Produkten den Warnhinweis "Erhöhter Koffeingehalt: Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" anbringen. Doch dieser Hinweis sei meist nur auf der Rückseite der Dose und kaum sichtbar im Kleingedruckten zu finden, beanstandet die Verbraucherzentrale. Auch, dass der Koffeingehalt pro 100 Milliliter statt pro Dose angegeben wird und Käufer den Inhalt pro Dose errechnen müssen, wird bemängelt.

Nebenwirkungen: Herz- und Kreislaufprobleme

Koffein macht wach, indem es das Herz-Kreislauf- und das zentrale Nervensystem stimuliert. Übermäßiger Konsum von Koffein kann allerdings bei Menschen aller Altersgruppen kurzfristig zu folgenden Nebenwirkungen führen:

  • Herzrasen
  • Schweißausbrüche
  • Nervosität
  • Reizbarkeit
  • Kopfschmerzen
  • Schlafstörungen

Besonders übermäßiger Verzehr von Energydrinks über einen langen Zeitraum kann der Gesundheit nachhaltig schaden. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) warnt in diesem Zusammenhang vor Herz-Kreislaufproblemen und erhöhtem Blutdruck. Nehmen Schwangere dauerhaft übermäßig Koffein zu sich, kann dies das Wachstum der Föten vermindern. Das BfR rät Schwangeren und Stillenden deshalb von Energydrinks ab.

Dieses Thema im Programm:

Markt | 09.08.2021 | 20:15 Uhr

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