Das Bild zeigt einen Mann, der Centstücke in ein Glas legt, das mit einer Notiz "Energiezuschlag" beschriftet ist. © Colourbox Foto: Motortion

Energie-Zuschlag nach Urlaubsbuchung: Was gilt?

Stand: 16.11.2022 11:37 Uhr

Die Reise ist gebucht, die Vorfreude steigt. Doch dann teilt der Veranstalter mit, dass der Kunde einen Energie-Zuschlag zahlen muss. Wann darf der Urlaub nach Buchung teurer werden?

Die gestiegenen Energiekosten machen auch der Reisebranche zu schaffen. Viele Hotels reagieren mit höheren Preisen oder fordern Energie-Zuschläge von ihren Kunden, zum Teil auch nachdem diese gebucht haben. Die Verbraucherzentrale erhält immer wieder Anfragen, ob eine Preiserhöhung nach erfolgter Buchung rechtens ist.

Pauschal- oder Individualreise - was macht den Unterschied?

Entscheidend sei, ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handelt, so Alina Menold, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Bei einer Pauschalreise kann der Veranstalter bis 20 Tage vor Reisebeginn einen Zuschlag fordern. Der Gesamtpreis darf sich jedoch nicht um mehr als acht Prozent erhöhen." Ist das nicht der Fall, haben Verbraucher das Recht, ihre Reise zu stornieren. Das sollten sie dann unverzüglich tun.

Bei einer Individualreise dagegen bleibt es meist beim ursprünglich vereinbarten Preis. Wer eine Mitteilung über Energie-Zuschläge erhält, sollte sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genauer ansehen, rät die Rechtsexpertin. "Kurzfristige Preisanpassungen sind nur mit einer Preisanpassungsklausel wirksam. Ist diese nicht in den AGB enthalten oder aber rechtswidrig, müssen Betroffene die Preisänderung nicht hinnehmen." Außerdem gilt: Sind die Energiekosten bereits als Pauschale oder im Gesamtpreis inbegriffen, können sie ebenfalls nicht nachträglich berechnet werden.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet zum Thema Reise Beratungen vor Ort, telefonisch und per Video an.

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NDR Info | 12.10.2022 | 16:00 Uhr

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