Meta wertet durch sogenanntes Tracking das Surfverhalten seiner Nutzer aus und zeigt ihnen darauf basierend personalisierte Werbung an. Diese Vorgehensweise wurde dem Konzern im Europäischen Wirtschaftsraum von der irischen Datenschutzbehörde - Meta hat seinen europäischen Sitz in Irland - untersagt und ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro verhängt. Hintergrund: Die EU-Datenschutzgrundverordnung verlangt, dass Nutzer explizit zustimmen müssen, wenn ein Anbieter ihre Daten zur Personalisierung von Werbung verwendet. Mit dem Abo-Modell reagiert der Konzern auf diese Vorgaben und bietet künftig die Möglichkeit an, das Tracking abzulehnen. Die generierten Einnahmen sollen offenbar die Werbeverluste kompensieren.
Wenn das Pop-Up auftaucht, sollte man Ruhe bewahren, zunächst alles genau lesen und sich dann überlegen, ob man ein werbefreies Abo abschließen oder bei der kostenfreien Nutzung mit Tracking und Werbung bleiben möchte. Bei der Entscheidung sollten folgende Fragen eine Rolle spielen: Wie viel Wert lege ich auf Datenschutz? Wie oft und intensiv nutze ich die Meta-Angebote? Übrigens werden nicht alle Nutzerinenn und Nutzer gleichzeitig aufgefordert, eine Entscheidung zu treffen. Das Abo-Modell wird nach und nach eingeführt. Die Abfrage erreicht jeden, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie man die Sozialen Netzwerke nutzt. Wer eine Smartphone-App hat, zahlt 12,99 Euro im Monat, für die Website werden 9,99 Euro fällig. Bis zum 1. März 2024 gilt der Preis zunächst für die Plattformen Facebook und Instagram zusammen. Danach werden für einen zweiten Account 8 Euro für die App beziehungsweise 6 Euro für die Website fällig.
Meta begründet den höheren App-Nutzungspreis damit, Provision an die Betreiber der App-Stores wie Apple und Google zahlen zu müssen. Das entfällt bei der Website.