Urteil: Windkraft-Regionalplan im südlichen SH bleibt bestehen

Stand: 29.11.2024 17:34 Uhr

Regeln zu Abständen und Landschaftsbild im Windkraft-Regionalplan fürs südliche Schleswig-Holstein sind laut einem Gerichtsurteil korrekt angewendet worden. Das erschwert den Weg für zwei Projekte.

von Peer-Axel Kroeske

Windkraft, Solarthermie, Energie aus Stroh und Langzeit-Wärmespeicher unter der Erde - all das will die Gemeinde Traventhal (Kreis Segeberg) für ihr genossenschaftliches Wärmenetz kombinieren. Das Projekt gilt als einzigartig. Die Windkraft soll dabei ausschließlich Wärme erzeugen und wäre nicht an das Stromnetz angeschlossen.

Der Haken: Der Regionalplan für das südliche Schleswig-Holstein sieht keine Windkraftflächen für Traventhal vor. Abstandsregeln und der "charakteristische Landschaftsraum" sprechen dagegen. Die Gemeinde legte Rechtsmittel ein, hatte am Freitag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig aber das Nachsehen.

Bisher nur über 3 von 38 Anträgen entschieden

Von insgesamt 38 Anträgen gegen den Regionalplan hatte das OVG diejenigen zur Verhandlung ausgewählt, die besonders viele Aspekte abdecken. Neben den Anträgen der Gemeinde und ihres Kooperationspartners aus Traventhal hatte auch ein Pächter von Flächen bei Wöhrden (Kreis Dithmarschen) geklagt.

Eine Grafik von Schleswig-Holstein zeigt Planungsräume für Windkraftanlagen. © NDR
Auf dieser Grafik sind die Planungsräume für Windkraftanlagen eingezeichnet.

In diesen speziellen Fällen habe die Landesplanung im Rahmen ihres Abwägungsspielraums korrekt gearbeitet, befand das Gericht. Über 35 weitere Anträge muss das OVG noch entscheiden. Wäre der Regionalplan an diesem Freitag gekippt worden, hätten die anderen 35 Anträge nicht mehr verhandelt werden müssen.

Nur ein Regionalplan gilt nicht mehr

Im März 2023 hatte das OVG einen Regionalplan für den Norden Schleswig-Holsteins zu Fall gebracht. Streitpunkt waren damals die Landschaftsschutzgebiete, die der Kreis Nordfriesland eigens eingerichtet hatte, um diese Bereiche frei von Windkraft zu halten.

Wenige Monate später kam der zentrale Bereich Schleswig-Holsteins, der Planungsraum 2, an die Reihe. Dort ging es um andere Kriterien. Dieser Regionalplan gilt weiterhin.

Weder Windkraft-Wildwuchs noch Ausbaustopp

Der Fall des Regionalplans im Norden hat aus Sicht des Landesverbands für Erneuerbare Energien (LEE-SH) aber bisher kaum Konsequenzen gehabt. Es komme weder zu Windkraft-Wildwuchs noch würden Projekte ausgebremst, meint Geschäftsführer Marcus Hrach.

Mehrere Menschen an einem langen Tisch © NDR Foto: Peer-Axel Kroeske
Das OVG in Schleswig muss noch über 35 weitere Anträge zum Regionalplan für das südliche Schleswig-Holstein entscheiden.

Neue Regionalpläne sind bereits in Arbeit. Die Landesregierung will sie voraussichtlich 2027 präsentieren. Den Rahmen soll noch vorher die sogenannte Landesentwicklungsplanung setzen.

Warten auf die neuen Regionalpläne

Bis die neuen Pläne gelten, könnten Investoren zwar theoretisch eine Genehmigung auf Flächen erwirken, die bisher ausgenommen waren. Doch dafür müssten sie dann sämtliche Gutachten selbst bezahlen, gibt Hrach zu bedenken. Es gehe um eine Größenordnung von 100.000 Euro.

Das Zeitfenster dafür sei klein, das Risiko hoch, so Hrach. Dennoch haben die OVG-Entscheidungen Relevanz. Denn sie geben Hinweise darauf, welche Kriterien für die neuen Regionalpläne angelegt werden können.

Traventhal plant trotzdem weiter

Die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) initiierte Gemeindeöffnungsklausel ermöglicht es ohnehin, dass Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Flächen außerhalb der Regionalpläne ausweisen.

Der LEE-SH befürchtet zwar, dass die Landesregierung diese Option wieder einschränkt. Die Gemeinde Traventhal befinde sich dazu aber in guten Gesprächen mit dem Innenministerium, berichtete deren Rechtsanwalt Tobias Roß. Er hofft, dass die sieben geplanten Windräder auf diesem Weg doch noch gebaut werden können.

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Dieses Thema im Programm:

Schleswig-Holstein Magazin | 29.11.2024 | 19:30 Uhr

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