Kommentar zur Haushaltsklage in SH: Berechtigte Zweifel
SPD und FDP klagen, weil sie den Haushalt 2024 in SH für verfassungswidrig halten. NDR Redakteur Stefan Böhnke kann die Kritik nachvollziehen. Um so wichtiger sei nun die Klärung durch das Landesverfassungsgericht, meint er in seinem Kommentar.
Es ist das gute Recht der Opposition, den Haushalt des laufenden Jahres und den Einsatz von Notkrediten vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im vergangenen Jahr den finanzpolitischen Rahmen vorgegeben, der auch für die Länder gilt. Gelder aus Notkrediten dürfen danach nicht zweckentfremdet werden. Insofern sind Zweifel berechtigt, ob Gelder aus einem Notkredit genutzt werden dürfen, um die Ansiedelung des schwedischen Batterieherstellers Northvolt zu unterstützen.
Eine gelungene Unternehmensansiedlung ist keine Notlage, sondern ein Glücksfall. Die FDP hat dies schon immer so gesehen und deswegen eine Verfassungsklage angestrebt. Doch dafür bedarf es einer zweiten Fraktion. Die ist mit der SPD gefunden.
Profilierung als Oppositionspartei
Doch deren finanzpolitischer Kurs war nicht immer so klar. Noch im vergangenen Jahr schlug die SPD zum Beispiel vor, mehr als elf Milliarden Euro neue Schulden aufzunehmen und in einen Klimatransformationsfonds zu stecken und hatte auch den Northvolt-Mitteln zugestimmt. Mit der Klage will man sich offenbar als Oppositionspartei stärker profilieren.
Und die Landesregierung? Sie hat viel zu lange kritische Stimmen zur Verwendung von Notkrediten, darunter auch vom Landesrechnungshof, ignoriert und darauf vertraut, es wird sich schon keine ausreichende Mehrheit für eine Klage finden. Das könnte ihr noch leidtun.
Die Klage der Opposition ist richtig, denn ein Land darf niemals auf Grundlage eines verfassungswidrigen Haushalts regiert werden. Bald gibt es hoffentlich Klarheit.
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