Illegaler Welpenhandel: Bewährungsstrafe für Angeklagte
Weil sie illegal junge Hunde im Internet angeboten hatte, hat das Amtsgericht Reinbek eine 28-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss die Frau 1.000 Euro an eine Wildtier-Stiftung zahlen.
Hundewelpen wurden viel zu früh von ihren Müttern getrennt, nach Deutschland gebracht und unter anderem im Kreis Stormarn verkauft. Sie sollen zum Teil weder gechippt noch geimpft worden sein und an Krankheiten oder Parasiten gelitten haben. Weil sie in den Handel mit den Tieren verwickelt war, hat das Amtsgericht Reinbek eine 28-Jährige aus Hamburg am Donnerstagabend zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Davon werden zwei Monate wegen der Untersuchungshaft und der Verfahrensdauer abgezogen.
Im Zweifel für die Angeklagte - Richterin rügt Polizeiarbeit
Zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe zwischen anderthalb und zwei Jahren gefordert. Die Verteidigung sprach sich für ein bis anderthalb Jahre aus. Dass die Strafe letztlich deutlich geringer ausfiel, begründet das Gericht einerseits damit, dass die Angeklagte keine Vorstrafen und eine gute Sozialprognose habe. Andererseits habe die "spärliche" und "nicht sehr gute" Ermittlungsarbeit der Polizei dazu geführt, dass von den insgesamt sieben Fällen nur vier Fälle nach bestem Gewissen entschieden werden konnten.
Laut Gericht hat die Angeklagte ihre Ausbildung zur Pflegehelferin abgeschlossen und sucht gerade einen neuen Job. Die Hamburgerin muss als Bewährungsauflage 1.000 Euro an den Verein Deutsche Wildtierstiftung zahlen.
Vorwürfe: Betrug und Verstöße gegen Tierschutzgesetz
Konkret waren der Frau Betrug und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen worden. Laut Anklage hatte sie Welpen über verschiedenen Internetportale angeboten, Interessierten vorgeführt und zum Teil auch verkauft. Zeugen berichteten, dass die Tiere zum Teil noch am Tag des Kaufs an einem Virus gestorben seien.
Angeklagte sprach von Erinnerungslücken
Die Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, dass sie für einen Auftraggeber gearbeitet habe. Sie sei davon ausgegangen, dass alles mit rechten Dingen zugehe. Außerdem könne sie sich wegen der Einnahme von Medikamenten nicht mehr richtig an die Verkäufe erinnern.
Am insgesamt vierten Verhandlungstag fiel dann das Urteil. Zuvor hatte sich der Prozesstag noch einmal ordentlich in die Länge gezogen: Aus ursprünglich acht Fällen, in denen die 28-Jährige angeklagt war, wurden zunächst sieben. In einem Fall war eine Zeugin nicht aufgetaucht und konnte nicht befragt werden, das Gericht entschied daher, das Verfahren in diesem Fall einzustellen. In einer Zeugenvernehmung am dritten Prozesstag ging es mehr als eine Stunde lang um die Haarfarbe der Angeklagten.