Prozess um illegalen Welpenhandel: Angeklagte erinnert sich nicht
Während der Corona-Jahre hatten sich viele Menschen nach einem Hund gesehnt. Eine Frau aus Hamburg soll sich dies zum Vorteil gemacht und illegal mit Welpen gehandelt haben. Nun steht sie vor Gericht.
Wegen Betruges und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz muss sich seit Dienstag eine 28 Jahre alte Frau aus Hamburg vor dem Amtsgericht Reinbek (Kreis Stormarn) verantworten. Ihr wird vorgeworfen, während der Corona-Pandemie illegal Hundewelpen verkauft zu haben. Laut Anklage waren die Tiere - entgegen den Angaben in den Annoncen - zum Teil weder geimpft noch gechipt. Außerdem soll die Frau Wirbeltieren Leid zugefügt haben. Einige Hunde hätten an Infektionskrankheiten oder Parasiten gelitten, seien aber nicht behandelt worden, so die Staatsanwaltschaft. Ein Käufer sagte NDR Schleswig-Holstein, sein Hund sei bereits kurze Zeit nach dem Kauf verstorben.
Verkauf offenbar in Glinde und Barsbüttel
Darüber hinaus sollen die Welpen nach Information von NDR-Schleswig-Holstein viel zu früh von ihren Müttern getrennt und aus Polen nach Deutschland gebracht worden sein. Die Taten sollen unter anderem in Glinde und Barsbüttel passiert sein. Die Welpen sollen den Kaufinteressenten von der Angeklagten an öffentlichen Orten vorgeführt und dort teilweise auch verkauft worden sein.
Angeklagte: "Dachte, dass alles rechtens war"
Die Stimmung beim Prozessauftakt war immer wieder angespannt. Die Verunsicherung der 28-jährigen Angeklagten zeigte sich nicht nur bei ihren teilweise stark variierenden Antworten auf Fragen der Staatsanwältin, sondern auch in einem wiederholt nervös wirkenden Lachen. Sie gab an, für einen Mann gearbeitet zu haben, der sie zum ersten Mal im Sommer 2020 in Hamburger Stadtteil Billstedt angesprochen habe. Zu diesem Zeitpunkt sei sie wohnungslos gewesen und habe sich von den 50 Euro, die sie mit der Übergabe eines Hundewelpen an eine Frau verdient hatte, etwas zu essen gekauft.
Die Käuferin habe damals weder nach einer Impfung oder einem Chip gefragt. Deshalb sei die Angeklagte davon ausgegangen, dass alles rechtens war. Schließlich habe sie sich nicht mit solchen Dingen ausgekannt, so die Hamburgerin weiter.
Angeklagte erinnert sich nicht
Ein Geständnis wollte die Angeklagte am Dienstag nicht ablegen. Schließlich sei sie nicht an allen acht Fällen, die in der Anklage benannt wurden, beteiligt gewesen, so die 28-Jährige. Sie gab vor Gericht an, sich nicht mehr richtig an die Verkäufe erinnern zu können. Sie habe zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden - diese sorgten für Erinnerungslücken, so die Angeklagte.
Hundebabys im Internet verkauft?
Der Angeklagten wird vorgeworfen, die Hundebabys auf verschiedenen Internetplattformen angeboten zu haben. Das will eine Tierschutz-Organisation - deren Mitglieder im Prozess als Zeugen aussagen - nach eigenen Angaben nachweisen können.
Zu Beginn des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe zwischen anderthalb und zwei Jahren gefordert. Die Verteidigung sprach sich für ein bis anderthalb Jahre aus. Eine Verständigung wäre somit zwar möglich gewesen - doch dafür hätte die Angeklagte gestehen müssen. Wann das Urteil verkündet wird, blieb am Dienstag offen.