Die Angeklagte Irmgard F. wird zu Beginn des Prozesstages in den Sitzungssaal gebracht. © picture alliance/dpa Foto: Christian Charisius
Die Angeklagte Irmgard F. wird zu Beginn des Prozesstages in den Sitzungssaal gebracht. © picture alliance/dpa Foto: Christian Charisius
Die Angeklagte Irmgard F. wird zu Beginn des Prozesstages in den Sitzungssaal gebracht. © picture alliance/dpa Foto: Christian Charisius
AUDIO: Ehemalige Sekretärin am KZ Stutthof stirbt mit 99 Jahren (1 Min)

Frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. ist tot

Stand: 08.04.2025 16:50 Uhr

Ende 2022 war die Quickbornerin Irmgard F. unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen schuldig gesprochen. Nun starb die ehemalige KZ-Sekretärin im Alter von 99 Jahren.

Die ehemalige Sekretärin am KZ Stutthof, Irmgard F., ist nach NDR Informationen im Alter von 99 Jahren gestorben. Zuerst hatte der SHZ berichtet. Irmgard F. lebte zuletzt in einem Seniorenheim in Quickborn im Kreis Pinneberg.

Von 1943 bis 1945 hatte sie als junge Frau im KZ Stutthof bei Danzig als Schreibkraft gearbeitet. Dort soll die Sekretärin in der Kommandantur von den Vorgängen im Lager gewusst haben. Irmgard F. war nach Kriegsende nach Schleswig-Holstein gezogen und hatte hier weiter als Schreibkraft gearbeitet.

Stutthof-Prozess dauerte länger als ein Jahr

Im Alter von 95 Jahren wurde Irmgard F. schließlich angeklagt: Sie soll "den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von jüdischen Gefangenen, polnischen Partisanen und sowjetrussischen Kriegsgefangenen" Hilfe geleistet haben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft damals sagte.

Die Angeklagte Irmgard F. im Sitzungssaal am Landgericht Itzehoe. © Christian Charisius/dpa Foto: Christian Charisius/dpa
Irmgard F. ist im Alter von 99 Jahren gestorben. Sie wurde als ehemalige KZ-Sekretärin zur Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen schuldig gesprochen.

Der sogenannte Stutthof-Prozess begann am 30. September 2021 vor dem Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) und endete nach 40 Verhandlungstagen. Ende 2022 wurde Irmgard F. zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil sie sich der Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen schuldig gemacht hatte. Der Bundesgerichtshof in Leipzig bestätigte dieses Urteil im August vergangenen Jahres.

Der Stutthof-Prozess hatte weltweit für Aufsehengesorgt, da Irmgard F. aufgrund ihres hohen Alters als eine der letzten Täterinnen der NS-Zeit galt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 07.04.2025 | 16:30 Uhr

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