Ein Landwirt verteilt Gülle auf einem Feld nahe der Ortschaft Holthusen II (Landkreis Uelzen). © picture-alliance Foto: Philipp Schulze

Urteil bestätigt: Niedersachsen muss mehr gegen Nitrat tun

Stand: 06.03.2025 13:47 Uhr

Niedersachsen und NRW müssen mehr gegen die Nitratbelastung des Grundwassers an der Ems tun. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bestätigt.

In dem Urteil aus dem Jahr 2023 wurden Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu einer Überarbeitung ihres Maßnahmenprogramms verpflichtet. Die beiden Länder hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Leipziger Bundesrichter lehnten am Donnerstag nicht nur die Revision ab, sondern legten auch eine Detailfrage zum Verbesserungsgebot für die Gewässer dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vor.

Länder müssen auf Trends bei Schadstoffkonzentrationen reagieren

In der Europäischen Union gilt ein sogenanntes Verschlechterungsverbot für Gewässer. Dabei komme es auf die Werte aller Überwachungsstellen an, so die Richter in Leipzig. Verschlechtert sich die Lage nur an einer Messstelle, müsse reagiert werden. Das hätten Niedersachsen und NRW bei ihrem Maßnahmenkatalog bisher nicht berücksichtigt. Durch den Menschen ausgelöste Tendenzen zu steigenden Schadstoffkonzentrationen müssen laut europäischem Wasserrecht umgekehrt werden. Dies gelte auch für die betroffenen zwei von 40 sogenannten Grundwasserkörpern an der Ems, wo Handlungsbedarf bestehe, so das Bundesverwaltungsgericht.

Meyer: Maßnahmenplan Ems wird nachgebessert

Laut Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) ist ein zentrales Ziel der Landesregierung die Verbesserung der Wasserqualität in der Ems. Die Entscheidung des Gerichts sei wichtig für eine rechtssichere Gestaltung der künftigen Bewirtschaftungspläne und die weiteren Maßnahmen. Man werde daher - wie gerichtlich gefordert - den "Maßnahmenplan Ems zusammen mit Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Nitratbelastung des Grundwassers nachbessern", so Meyer am Donnerstag. 

Urteil könnte bundesweite Konsequenzen haben

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen Niedersachsen und NRW geklagt. Nach Angaben der DUH ist die Klage die erste gegen ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei deshalb ein Präzedenzfall, hieß es. Eine gerichtliche Verpflichtung zu strengeren Maßnahmen könnte nicht nur Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen betreffen, sondern bundesweit Konsequenzen haben, sagte eine Sprecherin der DUH.

OVG Lüneburg: Maßnahmen für Gewässerschutz nicht ausreichend

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Hintergrund ist die anhaltend hohe Nitratbelastung der Ems, die laut Umweltverbänden vor allem durch intensive Tierhaltung und intensives Düngen im Umland verursacht wird. Eine zu hohe Nitratkonzentration kann Probleme bei der Trinkwassergewinnungverursachen. Im November 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg nach Klage der Deutschen Umwelthilfe festgestellt, dass Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nicht genug tun, um den EU-Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser einzuhalten. Demnach würde der Nitratwert im Grundwasser an vielen Messstellenteilweise um ein Vielfaches überschritten. Das Gericht verpflichtete die beiden Bundesländer, ihre Maßnahmen für mehr Gewässerschutz und gegen den massiven Nitrateintrag entsprechend zu verstärken. Dagegen legten die Länder am Bundesverwaltungsgericht Revision ein.

An jeder vierten Stelle die Grenzwerte überschritten

In Niedersachsen wurde zuletzt ein Rückgang der Nitratwerte im Sickerwasser gemessen. Die Deutsche Umwelthilfe sah darin aber kein ausreichendes Zeichen für eine langfristige Verbesserung. "Relative Verbesserungen der Tendenz reichen nicht aus", hatte die Organisation erklärt. Das Landvolk Niedersachsen verwies zudem auf die lange Fließzeit des Grundwassers. Dem Bauernverband zufolge kann es Jahre dauern, bis eine Veränderung messbar wird. Laut Nitratbericht 2024 der Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft wurden in den Jahren 2020 bis 2022 an jeder vierten Messstelle die EU-weit festgelegten Grenzwerte überschritten.

Das Flussgebiet der Ems

Das Flussgebiet der Ems umfasst eine Fläche von rund 18.000 Quadratkilometern und liegt auf deutschem und niederländischem Staatsgebiet. Nach Angaben des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) liegen 61 Prozent in Niedersachsen, 23 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 13 Prozent in den Niederlanden. Die übrigen 3 Prozent entfallen demnach auf das Gebiet Ems-Dollart im Mündungsbereich der Ems. Dieses wird von Deutschland und den Niederlanden gemeinsam bewirtschaftet.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 06.03.2025 | 12:00 Uhr

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Umweltschutz

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