Niedersachsen muss Nitratbelastung der Ems verringern
In Niedersachsen muss die Nitratbelastung der Ems verringert werden. Das hat am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erklärt. Grund war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe.
Der gesetzliche Nitrat-Schwellenwert im Grundwasser werde an vielen Messstellenteilweise um ein Vielfaches überschritten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das bisherige Maßnahmenprogramm weise demnach Defizite auf und müsse angepasst werden.
Landwirtschaft müsse angepasst werden
Das Umland der Ems ist laut Gericht stark geprägt durch intensive Tierhaltung und Ackernutzung. Diese müsse demnach nun so angepasst werden, dass die Nitratwerte im Wasser schnellstmöglich gesenkt werden können. Eine Verschlechterung des Wasserzustands müsse verhindert werden. Da die Ems in Deutschland zu rund 70 Prozent in Niedersachsen und zu 30 Prozent in Nordrhein-Westfalen liege, müssten beide Länder etwas gegen die hohen Nitratwerte im Wasser tun, urteilte das Lüneburger Gericht.
Urteil war bereits im November mündlich verkündet worden
Die Deutsche Umwelthilfe hatte bereits im November von der mündlichen Verkündung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts berichtet und von einem guten Zeichen für den Grund- und Trinkwasserschutz gesprochen. Nun ist das Urteil mit der Begründung des Gerichts wirksam. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Sache ließ der zuständige Senat eine Revision gegen die Entscheidung zu.