Klage gegen Düngeverordnung: Landwirte bekommen Recht
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die Verordnung sei nicht haltbar, rote Gebiete seien fehlerhaft ermittelt worden.
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die Verordnung sei nicht haltbar, rote Gebiete seien fehlerhaft ermittelt worden.