Nitratbelastung im Grundwasser: OVG kippt Düngeverordnung in Teilen

Stand: 28.01.2025 18:44 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag die aktuelle Methode der niedersächsischen Düngeverordnun, nitratbelastete Gebiete auszuweisen, gekippt. Landwirte hatten gegen diese Ausweisung geklagt.

Zwar sei es grundsätzlich möglich, Gebiete, in denen weniger gedüngt werden darf als anderswo, auszuweisen - die "roten Gebiete" seien jedoch in Niedersachsen fehlerhaft ermittelt worden, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts am Dienstag. Die in Niedersachsen angewandte Methode steht demnach nicht im Einklang mit der bundesrechtlichen Düngeverordnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Rechtssicherheit der Düngeverordnung auf dem Prüfstand

Am Vormittag ging es in der mündlichen Verhandlung am Oberverwaltungsgericht unter anderem um die Rechtssicherheit der bestehenden Landesdüngeverordnung. Der Vorsitzende Richter kritisierte an der Methodik des Landes etwa, dass das Landwirtschaftsministerium jedem Messpunkt die gleiche Aussagekraft zurechne. Er hinterfragte zudem, wie viele Jahre in einen Nitratbeitrag einbezogen würden und ob ein Landwirt in Bayern mit denselben Methoden der Gebietsausweisung bewertet werde wie ein Bauer aus Niedersachsen. Der Anwalt der Landwirte verwies darüber hinaus auf die Grundwasserverordnung, in der die Messstellendichte etwa vom Bund vorgegeben sei, weil dieser die Defizite beim unterschiedlichen Vorgehen der Länder gesehen habe.

Ministerium: Düngeverordnung bleibt vorerst in Kraft

Ob das Land Revision einlegt, werde nach einer Prüfung der Urteilsbegründung entschieden, teilte eine Sprecherin des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums am Dienstag mit. "Wir haben allerdings nach einer ersten Einschätzung Zweifel an der Rechtsauffassung des Gerichts", sagte sie. Die Düngeverordnung bleibe vorerst in Kraft - auch im Fall einer Revision.

Landvolk begrüßt Urteil des OVG

Das Landvolk in Niedersachsen äußerte sich positiv über das Urteil. "Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der 'roten Gebiete' zu hinterfragen", sagte Vizepräsident Hubertus Berges in einer Mitteilung am Dienstag. Das Landvolk hatte zuvor kritisiert, dass die Messstellen zur Ausweisung der "roten Gebiete" Mängel aufwiesen.

Niedersachsen muss "rote Gebiete" ausweisen

Bislang muss das Land Niedersachsen sogenannte "rote Gebiete" zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat ausweisen. Landwirte, die Flächen in diesen Gebieten bestellen, dürfen dort nicht so düngen, wie es für das Wachstum der jeweiligen Frucht geeignet wäre. Bereits im vergangenen Jahr hat sich das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren mit der sogenannten Landesdüngeverordnung befasst. Damals hatte das Gericht zwar festgestellt, dass die Ausweisung der "roten Gebiete" rechtswidrig sei, aber keine Dringlichkeit zur Entscheidung gesehen.

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