Betriebsratsgehälter: BGH hebt Freisprüche für VW-Manager auf
Der Bundesgerichtshof hat in Leipzig die Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager aufgehoben. Im September 2021 hatte das Landgericht Braunschweig sie vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.
Das Urteil des Landgerichts Braunschweig genüge nicht den gesetzlichen Vorgaben, entschied der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag. Hintergrund des Verfahrens sind Gehälter, die mehrere leitende Betriebsräte von Volkswagen zwischen 2011 und 2016 bekamen. Der langjährige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kam etwa in bonusstarken Jahren auf bis zu 750.000 Euro. Die Manager hatten die Gehälter und Boni freigegeben. Eine andere Kammer des Landgerichts Braunschweig muss jetzt erneut über den Fall entscheiden. Volkswagen kündigte an, das Urteil prüfen zu wollen.
Staatsanwaltschaft legte Revision ein
Das Landgericht Braunschweig erkannte 2021 keinen Vorsatz für Untreue und sprach die Manager frei. Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie bewertete die Bewilligung der Gehälter als Untreue, da dem Konzern dadurch Gewinn entgangen sei.