Eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch. © dpa-Bildfunk Foto: Fernando Gutierrez-Juarez

Landkreis Peine: Befragung bei Einbürgerung unrechtmäßig

Stand: 21.02.2025 15:38 Uhr

Der Landkreis Peine hatte einem Libanesen die Einbürgerung verweigert - weil er 23 Fragen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung teilweise falsch beantwortet habe. Nun hat es dazu ein Urteil dazu gegeben.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte die Praxis des Landkreises am Donnerstag für unrechtmäßig. Das Gericht kritisierte, dass eine Befragung durch Mitarbeiter des Landkreises nur erlaubt sei, wenn es Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers gebe. Eine Abfrage bei den Sicherheitsbehörden habe aber keine entsprechenden Erkenntnisse über den Mann ergeben. Der Libanese, der mit einer deutschen Frau verheiratet ist, kam 2013 im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland und erhielt eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Seine Einbürgerung beantragte er im November 2023.

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23 Fragen "teilweise nicht vollständig und richtig"

Der Landkreis Peine hatte dem Libanesen die Einbürgerung verweigert, obwohl er alle nötigen Dokumente vorlegte. Nach Angaben der Verwaltung hatte der Mann 23 Fragen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung "teilweise nicht vollständig und richtig" beantwortet, wie das Gericht mitteilte. Er sei unter anderem gefragt worden, was er unter Demokratie verstehe, was in deutschen TV-Nachrichten berichtet werde und ob er regelmäßig eine Moschee besuche. Diese Fragen würden bei jedem Einbürgerungsverfahren gestellt, argumentierte der Landkreis - zu unrecht, wie das Gericht befand.

Kreisverwaltung ignoriert Sprachtest-Niveau

Wegen der Antworten war dem Mann bei einem Amtstermin die Erklärung, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen - das letzte fehlende Dokument -, nicht zur Unterschrift vorgelegt worden. Die Kreisverwaltung nahm an, dass der Mann den Inhalt und die Bedeutung der Erklärung nicht verstehe - obwohl er auch einen erfolgreich absolvierten Sprachtest mit dem Niveau B1 vorlegte. Nach der Nicht-Einbürgerung hatte der Mann aus dem Libanon geklagt.

Gegen das Urteil kann sowohl beim Oberverwaltungsgericht als auch beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 21.02.2025 | 08:30 Uhr

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