Bei Glücksspiel 40.000 Euro verzockt: Mann bekommt Geld zurück
Ein Braunschweiger hat in den Jahren 2018 und 2019 mehr als 40.000 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Nun bekommt er das Geld zurück, weil diese damals in Niedersachsen verboten waren.
Auf die Klage des Spielers hin verurteilte das Landgericht Braunschweig den in Malta ansässigen Veranstalter, den verlorenen Einsatz zurückzuerstatten. Der Veranstalter ging dagegen in Berufung. Jedoch ohne Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig wies die Berufung zurück. Die Rückforderung sei berechtigt, hieß es.
Online-Glücksspiel: Klage könnte maßgebend für ähnliche Fälle sein
Der Spielvertrag mit dem Kläger sei wegen der damaligen Gesetzeslage in Niedersachsen nichtig, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine abweichende Bewertung ergebe sich auch nicht durch den bloßen Hinweis in der Werbung oder auf der Homepage des Veranstalters, dass sich das Spielangebot nur an Einwohnerinnen und Einwohner Schleswig-Holsteins richte. Daraus folge nicht zwingend, dass die Teilnahme für Personen aus anderen Bundesländern verboten sei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat wegen der Bedeutung für ähnliche Verfahren in Deutschland die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.