Urteil zur Verpackungssteuer: Wie reagieren Städte in Niedersachsen?
Einige Städte in Niedersachsen erwägen, eine Verpackungssteuer auf Einwegprodukte einzuführen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine entsprechende Steuer in Tübingen für rechtens erklärt hat.
In Göttingen gibt es bereits Überlegungen, eine Verpackungssteuer einzuführen. "Der Rat der Stadt Göttingen hatte hierzu der Verwaltung einen Prüfauftrag im Zusammenhang mit dem Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept im Dezember 2024 erteilt", teilte ein Sprecher auf Anfrage des NDR Niedersachsen mit. Die Steuer werde frühestens 2027 eingeführt. Auch die Stadt Hannover prüft eigenen Angaben zufolge, "wie und in welcher Höhe eine Verpackungssteuer in der Landeshauptstadt eingeführt werden kann". Eine finanzielle Dimension könne sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nennen.
Verpackungssteuer wird in Osnabrück geprüft
Auch in Osnabrück ist eine Verpackungssteuer Thema: Der Rat hat im Dezember 2024 einen entsprechenden Antrag der Gruppe Grüne, SPD und Volt beschlossen, wie die Stadt auf Anfrage des NDR Niedersachsen mitteilte. Durch diesen werde die Verwaltung beauftragt, unter anderem gemeinsam mit Beteiligten aus der Gastronomie und von der Industrie- und Handelskammer, Maßnahmen zu entwickeln, "um die vor allem durch Einwegverpackungen verursachten Müllmengen in der Stadt signifikant zu reduzieren". Welche Maßnahmen das sind, werde im Laufe der ersten Jahreshälfte beschlossen, teilte ein Stadtsprecher dem NDR Niedersachsen mit.
Vorerst keine Steuer auf Einwegprodukte in Lüneburg und Wolfsburg
Die Stadt Oldenburg hat sich eigenen Angaben zufolge bisher "nur rudimentär" mit der Einführung einer Verpackungssteuer beschäftigt. "Inwieweit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass genommen wird, das Thema neu zu denken und zu bewerten, ist Stand heute noch nicht absehbar", teilte ein Sprecher dem NDR Niedersachsen mit. Sowohl in Lüneburg als auch in Wolfsburg gibt es nach Angaben der Städte derzeit keine Pläne, eine Verpackungssteuer einzuführen.
Kritik von Dehoga
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte kürzlich entschieden, dass die Steuer auf Einweg-Verpackungen in der Stadt Tübingen (Baden-Württemberg) rechtmäßig ist. Daher könnten sich nun auch andere Städte an dem Modell orientieren und eine Steuer für "to go"-Verpackungen wie Kaffeebecher oder Pommesschalen erheben. Kritik kommt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Geschäftsführerin Renate Mitulla sprach gegenüber dem NDR Niedersachsen von einer "Katastrophe" für Gastro-Betriebe. Diese seien seit der Corona-Pandemie ohnehin finanziell stark belastet. "Die Kosten können nicht an Kunden weitergegeben werden", sagte Mitulla. Zudem würde eine nicht zweckgebundene Steuer ihrer Ansicht nach im Haushalt verschwinden.