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Rente, Pflege, Arbeitsmarkt: Neue Fälle im "Schwarzbuch sozial"

Stand: 27.11.2024 12:00 Uhr

Heute hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sein "Schwarzbuch sozial" veröffentlicht. Darin zeigt er Beispiele aus den Beratungsstellen: Von Menschen, die um ihr Recht auf Hilfeleistung kämpfen.

Laut SoVD in Niedersachsen kommen jeden Tag Menschen in die Beratungsstellen, weil Behörden oder Krankenkassen Zahlungen verweigern, Hilfsmittel als unnötig erachten oder Pflegegrade falsch ermitteln. Oft würden Betroffene unter Druck gesetzt und ihre Probleme nicht anerkannt. Viele Menschen seien an dieser Stelle verzweifelt. Im "Schwarzbuch sozial" wurden mehr als 20 solcher Fälle zusammengetragen. Der SoVD in Niedersachsen nimmt es auch zum Anlass, um mit der Politik und den Institutionen ins Gespräch zu kommen.

Gesundheit, Inklusion, Soziales im "Schwarzbuch sozial"

Die Fälle, die im "Schwarzbuch sozial" beschrieben sind, betreffen unterschiedliche Bereiche, in denen Menschen in Niedersachsen abgewiesen wurden, obwohl sie auf Hilfe angewiesen sind:

  • Gesundheit/Krankenkasse
  • Pflege
  • Soziales
  • Behinderung/Inklusion/Barrierefreiheit
  • Arbeitsmarkt
  • Rente

Demenzkranke Seniorin soll sich "erinnern"

So wird im "Schwarzbuch sozial" unter anderem von einer demenzkranken Seniorin aus Gifhorn berichtet, deren Rente und Ersparnisse nicht für die Kosten ihres Pflegeheims ausreichen. Ihre Schwiegertochter stellt im Mai 2023 einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten. Doch statt einer Entscheidung folgen über mehrere Monate immer wieder Abfragen und Anforderungen neuer Unterlagen. Obwohl die Seniorin an Demenz erkrankt ist und manchmal nahestehende Verwandte nicht mehr erkennen kann, möchte die Sachbearbeiterin unter anderem zum Beispiel von ihr wissen, warum sie vor vier Jahren, als sie noch gesund war, einen mittleren dreistelligen Geldbetrag von ihrem Konto abgehoben hat.

Nach Kündigung: Krankenkasse streicht Krankengeld

Ein weiterer Fall beschreibt die Geschichte einer 39-jährigen Pflegefachkraft, die im August 2023 wegen psychischer Probleme für längere Zeit krankgeschrieben wird und eine Therapie beginnt. Noch während ihrer Krankheit erhält sie die Kündigung ihres Arbeitgebers. Im März bekommt sie dann einen Anruf, in dem ihr die Krankenkasse mitteilt, dass sie aus Sicht der Kasse wieder gesund und arbeitsfähig sei. Der 39-Jährigen ist aber völlig unklar, wie die Krankenkasse zu diesem Ergebnis gekommen ist. Sie berichtet im "Schwarzbuch sozial": "Der Ton war ziemlich forsch. Ich habe mich sehr unter Druck gesetzt gefühlt." Einige Tage später erhält sie ein Schreiben, in dem die Einstellung des Krankengeldes bestätigt wird.

Tipp: Sofort Arbeitslosengeld und Bürgergeld beantragen

Die 39-Jährige wendet sich an ein Beratungszentrum in Peine. Dort legt Rechtsanwalt Arndt Michelmann erfolgreich Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse ein. Für alle, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, hat er einen Hinweis: "Es ist das gute Recht der Versicherten, der Krankenkasse Anrufe zu untersagen, in denen nach dem Gesundheitszustand und der Arbeitsfähigkeit gefragt wird. Die Betroffenen sollten dann darauf bestehen, alles Weitere schriftlich zu klären." Und: "Wem während der Krankheit gekündigt und das Krankengeld gestrichen wird, der sollte sofort einen Antrag auf Arbeitslosengeld und Bürgergeld stellen." Denn: Während eines Widerspruchsverfahrens zahlt die Krankenkasse nicht und die Betroffenen stehen im Zweifel ohne finanzielle Mittel da.

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Wiederholte Anfragen als Verschleppungstaktik?

Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum Gifhorn sagt dazu: "Durch fragwürdige Auskunftsersuchen für Dinge, die schon Jahre zurückliegen, oder erneutes Abfordern von bereits vorgelegten Unterlagen, wird eine aktive Antragsbearbeitung durch das Sozialamt simuliert. So lässt sich die sechsmonatige Frist der Nichtbearbeitung für eine Untätigkeitsklage aushebeln." Sie vermutet als Grund für die Verschleppungstaktik einen Personalmangel beim Sozialamt. Kurz nach Einschalten des SoVD meldet es sich mit dem Bewilligungsbescheid und bestätigt, dass die offenen Kosten für den Pflegeheimplatz übernommen werden.

64-Jährige kämpft um Grad der Behinderung

In einem weiteren Fall, der im "Schwarzbuch sozial" beschrieben wird, geht es um eine 64-Jährige, die nur noch im Bett liegen kann. Wenn sie zum Arzt muss, braucht sie einen Liegendtransport. Trotzdem verweigert ihr das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie den Eintrag des entsprechenden Grades der Behinderung (GdB), weil sie ihre Beine im Liegen zumindest noch ein wenig bewegen kann. Erst eine Klage des SoVD brachte Erfolg.

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