Windkraft-Genehmigung: Fortwährendes Hin und Her war rechtswidrig
Anfang Februar hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) geurteilt, dass das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg über Anträge zum Bau von Windkraftanlagen hätte entscheiden müssen. Nun sind knapp drei Wochen vergangen und die Behörde hat diese Anträge immer noch nicht entschieden.
Jahrelang hat sich beim Windkraftausbau in Mecklenburg-Vorpommern nichts getan. Bei den Genehmigungsbehörden haben sich Anträge für Windenergieanlagen gestaut. Es werde auf Zeit gespielt, meint Nikolai Brombach. Wie das Unternehmen UKA ist auch sein Unternehmen Windertrag davon betroffen, dass das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) über Anträge zum Bau von Windenergieanlagen in Mühlen Eichsen nicht entscheidet. Dabei hat der Fünfte Senat des Oberverwaltungsgerichts die Behörde ausdrücklich dazu aufgefordert.
Frist für Genehmigungsverfahren ist sieben Monate
Ein StALU als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, in sieben Monaten über Anträge zu entscheiden. Doch in Mecklenburg-Vorpommern ziehen sich Genehmigungsanträge Jahre hin. Im Fall Mühlen Eichsen (Landkreis Nordwestmecklenburg) kam es zu einem "fortwährenden Hin und Her", heißt es im schriftlichen Urteil des Greifswalder Oberverwaltungsgerichts. Und das war rechtswidrig. Das Landesdenkmalamt als beteiligte Behörde im Genehmigungsverfahren hatte den Bau von Windenergieanlagen im potentiellen Windeignungsgebiet abgelehnt.
Ohne plausible Begründung, stellten die Greifswalder Richter fest. Denn die Windenergieanlagen würden weder das Gutshaus, noch den Park oder die Kirche erheblich beeinträchtigen. Das stellte ein Fachgutachten heraus, das das Unternehmen UKA anfertigen ließ. Der Senat folgte diesem Gutachten. Das StALU hätte es überprüfen und sich ein eigenes Bild machen müssen, tat dies aber nicht, sondern bat wiederholt um Meinungen aus dem Landesdenkmalamt und dem übergeordneten Kultusministerium, obwohl es laut Gesetz gar nicht an die Stellungnahmen gebunden war. Damit liegen die Anträge im StALU Westmecklenburg seit Jahren herum.
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich
Seit Mitte vergangener Woche liegt das schriftliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts nun allen Beteiligten vor. Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es, das Urteil werde jetzt geprüft, gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und dem Kultusministerium. Eine Revision gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen könnte das Land eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen beim Bundesverwaltungsgericht.
Hohes Kostenrisiko
Das befürchtet Nikolai Brombach. "Nach uns vorliegenden Informationen wird darüber nachgedacht." Das würde aus Sicht des Windparkprojektierers den bestehenden Genehmigungsstau von rund 1.000 Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern noch verschärfen. Weitere Untätigkeitsklagen würden beim Oberverwaltungsgericht landen und damit würde das Kostenrisiko des Landes steigen. Zumal das Oberverwaltungsgericht zu verstehen gegeben hat, dass es in anderen Fällen genauso entscheiden würde wie am 7.2. Allein die aktuell 13 noch anhängigen Untätigkeitsklagen dürften das Land rund eine halbe Million Euro kosten. Auf Nachfrage beim Landwirtschaftsministerium heißt es dazu, dass das Urteil noch geprüft werde. Dafür hat das Land jetzt noch rund drei Wochen Zeit.
Windenergieausbau notwendig
Dabei haben Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und Klimaschutzminister Till Backhaus (beide SPD) gerade erst noch erklärt, wie sie das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes nun umsetzen wollen. Eine Verdoppelung der Fläche ist notwendig, um die Ziele der Bundesregierung umzusetzen, damit bis 2032 zwei Prozent der Fläche für Windenergie zur Verfügung steht. Minister Meyer betonte, dass der Ausbau der Windenergie notwendig sei, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Minister Backhaus ergänzte, dass nur ausreichende heimische Energie ausreichend bezahlbar sei.
Erneuerbare Energien haben Vorrang
Auf die Bundesgesetzgebung bezieht sich auch das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil, wonach Windenergieanlagen ein überragendes öffentliches Interesse zukommt. Wenn es um die Abwägung zwischen Schutzgütern geht, dann haben die Erneuerbaren Energien Vorrang, so will es das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Und dieses Anliegen könne nur greifen, so der 5. Senat, wenn die Regelungen auch zum Tragen kommen.
In Mühlen Eichsen könnten laut Nikolai Brombach bereits vier Windenergieanlagen im Bau sein und schon bald Strom für rechnerisch 20.000 Haushalte liefern.