Schwesig macht Agrarministerium MV für Cannabis-Clubs zuständig
Seit Anfang Juli dürfen Anbauvereine für Cannabis gegründet werden. Rot-Rot hat jetzt geklärt, wer in Mecklenburg-Vorpommern für Anbaulizenzen und die Kontrolle der sogenannten Cannabis Social Clubs zuständig ist: Die Aufgabe muss Agrar- und Umweltminister Till Backhaus erledigen.
Beim Appell "Freiwillige vor" hat sich in der rot-roten Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern offenbar niemand so richtig vorgewagt. Lange jedenfalls hat sich die Koalition Zeit gelassen, die Frage zu klären, welche Behörde zuständig sein soll, um die Anmeldung der Cannabis-Anbauvereine zu verwalten und diese Clubs dann auch zu kontrollieren. Innenminister Christian Pegel oder Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese (beide SPD) duckten sich offenbar weg, auch Justiz- und Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) ließ den Kelch an sich vorbeiziehen.
Staatskanzlei verdonnert Backhaus
Die Aufgabe fiel nach NDR Informationen schließlich dem dienstältesten Kabinettsmitglied zu: Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) muss es machen. Nach heftigen internen Diskussionen entschied das die Staatskanzlei und dort ist Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) Chefin. Backhaus, der als Gegner der Cannabis-Liberalisierung gilt, soll sich mit Hinweis auf die Vielfalt seiner schon bestehenden Aufgaben gegen die neue Zuständigkeit gewehrt haben. Ohne Erfolg.
Zuständige Behörde sitzt in Rostock
Backhaus war offenbar so sauer, dass er an diesem Montag den "MV Sommerabend", den Schwesig als Bundesratspräsidentin in der Landesvertretung in Berlin mit gut 1.000 Gästen feiern ließ, einfach schwänzte. Nach Feiern war dem Minister nicht zu Mute. Sein Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) muss die Anmeldung der Vereine jetzt bearbeiten und diese dann auch kontrollieren.
Werden neue Stellen geschaffen?
Backhaus' neue Aufgabe wird damit begründet, dass er bereits für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig sei. Die Staatskanzlei wollte sich am Mittwoch dazu nicht äußern, ein Regierungssprecher erklärte am Donnerstag auf Nachfrage, es sei "völlig normal, dass bei der Umsetzung eines Bundesgesetzes die Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung geklärt werden müssen". Allerdings ist die Landesregierung schon im Verzug, da die Regelung seit einer Woche in Kraft ist. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen haben die Zuständigkeiten geklärt. Aus der Staatskanzlei heißt es: "Dazu befinden wir uns im Austausch." Zwei Anfragen möglicher Club-Gründer liegen bereits vor. Die Backhaus-Behörde ist offenbar auch dabei, eine Rechtsverordnung zu formulieren, in der klar geregelt wird, welche Auflagen Vereine beachten müssen. Backhaus soll regierungsintern bereits angedeutet haben, dass für die neue Aufgaben auch neue Stellen nötig sind - die Rede ist von mindestens einem Dutzend.
Vereine dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben
Seit Monatsbeginn können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit höchstens 500 Mitgliedern an den Start gehen. Erwachsene können dann Cannabis gemeinsam anbauen. Bereits seit April dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und höchstens 50 Gramm zu Hause aufbewahren.