Cannabis-Anbau im Kleingarten bleibt weiter illegal
Seit dem 1. April dürfen Erwachsene Cannabis für den Eigenbedarf anbauen - allerdings nicht im Kleingarten. Das stellt der Verband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern in einem Rundschreiben klar.
Wer hierzulande einen Kleingarten besitzt, hat die Information schriftlich bekommen: Auch nach der Gesetzesnovelle bleibt Cannabis-Anbau im Kleingarten illegal. Robert Kröger, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Landesverbands der Gartenfreunde betont, dass die Pflanzen nur in der eigenen Wohnung und am "gewöhnlichen Aufenthalt" gezogen werden dürfen: "Im Kleingarten ist das nach wie vor verboten." Zum einen liege das daran, dass eine Parzelle nun einmal kein Wohnort sein dürfe. Zum anderen erklärt der 48-Jährige: "Wir haben ja auch viele Familien mit Kindern, die den Kleingarten entdecken und von denen muss man das fernhalten" - was in den weitgehend offenen Anlagen einfach nicht möglich sei. Auch die typischen Gewächshäuser seien viel zu leicht zu knacken. "Die Scheiben sind nur Plasteplatten, die mit Klammern festgehalten werden. Da bin ich schnell drin, auch wenn ich meinetwegen ein Fahrradschloss dran hänge."
Einzige Ausnahme: Dauerwohnlauben
Einzige denkbare Ausnahme wären in seinen Augen sogenannte Dauerwohnlauben. Die aber gibt es nur in anderen Bundesländern, wie Hamburg oder Berlin, nicht dagegen in Mecklenburg-Vorpommern. Um sicher zu gehen, hat der Verband eigens beim Bundesministerium für Gesundheit nachgefragt und dort die Bestätigung bekommen: Kleingärten erfüllen in der Regel nicht die Anforderungen an einen legalen Cannabis-Anbau.
Gärtner sind geteilter Meinung
Werner Matthey, der in Graal-Müritz eine Kleingartenparzelle besitzt, kann die Regelung gut nachvollziehen. Er ist pragmatisch: "Bei uns gäbe es auch wenige Ecken, die nicht einsehbar sind. Und in den anderen würde Hanf gar nicht wachsen." Wolfgang Schmiedt, der in Rostock einen kleinen Garten beackert, findet das Schreiben des Verbands etwas übertrieben, zumal bei ihm in der Anlage auch niemand über den Zaun greife, um Äpfel zu stehlen. Und wieder andere kontern: Wenn der Verband konsequent wäre, müsse er letztlich auch Schnapsflaschen und Tabak aus den Kleingärten verbannen.