Neues Schulgesetz in MV: Kleinere Klassen, mehr Landeshilfen
Mit einem neuen Schulgesetz will die Landesregierung kleineren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern unter die Arme greifen. Außerdem sollen die Privatschulen im Land finanziell stärker unterstützt werden.
Die jährliche Finanzhilfe für 124 Privatschulen in Mecklenburg-Vorpommern wird ab Sommer 2025 leicht aufgestockt, um 2 Millionen Euro auf 132 Millionen. Die Summe ist als Ausgleich dafür gedacht, dass an den öffentlichen Schulen immer mehr Lehrer verbeamtet werden und so bessere Einkommensmöglichkeiten haben. Das ist nur eine von mehreren Änderungen im Schulgesetz, wie die Landesregierung auf einer Pressekonferenz am Dienstag in Schwerin mitteilte. Demnach hat das Kabinett die Änderungen auf seiner Sitzung kurz vorher abgesegnet.
Inflationsausgleich für rund 2.000 Lehrkräfte
Außerdem übernimmt das Land einmalig einen Inflationsausgleich für die rund 2.000 Lehrkräfte an den Privatschulen, das kostet 5 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass erhöhte Lohnzahlungen für die öffentlichen Schulen schneller auf die Privaten übertragen werden, was rot-rot sich einmalig rund 7 Millionen Euro kosten lässt. In dem neuen Gesetz schreibt das Land auch für alle rund 500 öffentlichen Schulen eine Bestandsgarantie fest. Zudem sollen Fünftklässler demnach künftig Sitz und Stimme in der Schulkonferenz haben.
Mindestschülerzahl wird gesenkt
Mit dem neuen Schulgesetz will die Landesregierung auch den Fortbestand kleinerer Grund- und Regionalschulen sicherstellen - Bildungsministerin Simone Oldenburg hob die Bedeutung einer wohnortnahen Beschulung von Kindern hervor. "Jede Schule in den ländlich geprägten Regionen ist eine Schule für gutes Lernen, gutes Leben und gutes Arbeiten. Dort siedeln sich Familien an", sagte die Ministerin. In dem Gesetz soll dazu die Mindestschülerzahl für Eingangsklassen abgesenkt werden. Demnach sind für Klasse eins künftig nur noch 15 statt bislang 20 und für Klasse fünf nur noch 30 statt bislang 36 Schüler und Schülerinnen erforderlich.