Radfahrer fahren auf einem Weg am Wasser entlang durch das Naturschutzgebiet Geltinger Birk. © imago images/Niehoff
Radfahrer fahren auf einem Weg am Wasser entlang durch das Naturschutzgebiet Geltinger Birk. © imago images/Niehoff
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AUDIO: Umweltschutzorganisation ClientEarth klagt gegen MV (1 Min)

Naturschutzgebiete: BUND und NABU unterstützen Klage gegen MV

Stand: 25.11.2024 15:11 Uhr

Die Umweltorganisation ClientEarth hat Klage am Oberverwaltungsgericht des Landes eingereicht, weil Mecklenburg-Vorpommern Richtlinien für Naturschutzgebiete missachte. Die Organisation fordert Kontrollen der landwirtschaftlichen Nutzung.

Naturschutzgebiete sollen Rückzugsorte für bedrohte Pflanzen- und Tierarten sein. Nach Ansicht der weltweit agierende Umweltrechtsorganisation ClientEarth werden diese Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht ausreichend geschützt, weshalb die Organisation eine Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht hat. Der Vorwurf: Mecklenburg-Vorpommern missachte Richtlinien für europäische Naturschutzgebiete. Unterstützt wird die Klage von den Organisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern (NABU).

Naturschutz darf nicht unter Landwirtschaft leiden

In den sogenannten Natura-2000-Gebieten darf nur dann Landwirtschaft betrieben werden, wenn der Naturschutz darunter nachweislich nicht leidet. Laut Richtlinie muss das Land das überprüfen. Das geschehe aber nicht, weil es keine entsprechende Regelung gebe, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des BUND und NABU. "Vielen dieser potenziellen Rückzugsorte fehlt es an den Grundlagen für wirksamen Schutz", schreibt der NABU dazu auf seiner Internetseite.

Ein Drittel der Landesfläche sind Schutzgebiete

Etwa ein Drittel der Landesfläche von Mecklenburg-Vorpommern wird von europäischen Schutzgebieten eingenommen. Laut Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt haben die Naturschutzgebiete eine Gesamtfläche von etwa 6.720 Quadratkilometern, davon werden etwa 2.000 Quadratkilometer als Ackerfläche und 1.150 Quadratkilometer als Dauergrünland genutzt (Stand 2023).

ClientEarth: "Wir brauchen politischen Willen"

Das Ziel der Umweltschutzorganisationen sei es, "diese Gebiete in einem guten Erhaltungszustand zu bewahren oder einen solchen wiederherzustellen". Denn die Mehrheit der Schutzgebiete seien laut NABU in einem schlechten Zustand. Die Umweltschutzorganisationen fordern daher konkrete, gesetzliche Regelungen für die Überprüfung der Auswirkungen der landwirtschaftlichen Nutzung. "Ohne substanzielle Maßnahmen wird wirksamer und zielführender Schutz nicht funktionieren", teilte der NABU-Landesvorsitzende Stefan Schwill mit. Jennifer Seyderhelm von ClientEarth betonte, dass es möglich sei, gleichzeitig Artenvielfalt zu schützen und eine ertragreiche Landwirtschaft zu gewährleisten: "Das ist miteinander vereinbar und sollte nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aber dafür brauchen wir politischen Willen und politische Lösungen."

Till Backhaus bedauert die Klage

Umweltminister Till Backhaus (SPD) bedauert, dass ClientEarth den Klageweg gewählt hat: "Dem Land ist weiterhin sehr an einem konstruktiven Interessenaustausch und -ausgleich gelegen. Ziel muss es sein, der Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten zu einer schutzzielkonformen Wirtschaftsweise zu verhelfen, sodass Verträglichkeitsprüfungen entbehrlich werden."

Erfolgreiche Klage würde viel Bürokratie bedeuten

Sollte die Klage erfolgreich sein, entstünde zunächst für die Landwirtschaft und die Behörden ein hoher bürokratischer Aufwand. "Den Natura-2000 Gebieten ist damit jedenfalls nicht geholfen", so Backhaus. Eine schnelle Lösung gebe es bei diesem Thema nicht. "Ein auf Freiwilligkeit basierendes Gebietsmanagement, das gleichzeitig den EU-Anforderungen gerecht wird, erfordert neben ausreichenden Finanzmitteln auch kooperative Zusammenschlüsse der Bewirtschafter eines Schutzgebietes. Diese ermöglichen landwirtschaftliche Maßnahmen so festzulegen und abzustimmen, dass Beeinträchtigungen auf Habitate und Arten tatsächlich in einem Maße ausgeschlossen werden können, die eine Verträglichkeitsprüfung entbehrlich machen. Aufbau und abschließende Evaluierung eines solchen Kooperationsmodells sind aber nicht kurzfristig umsetzbar."

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 25.11.2024 | 14:00 Uhr

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Umweltschutz

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