Grünes Band in MV soll Nationales Naturmonument werden
Das Grüne Band an der ehemaligen innerdeutschen Grenze soll auch in Mecklenburg-Vorpommern besonderen Schutz gestellt werden. Der Einstufung als Nationales Naturmonument muss das Bundesumweltministerium zustimmen.
Die Landesregierung plant, das sogenannte Grüne Band als Nationales Naturmonument auszuweisen. Das Gebiet zieht sich in Mecklenburg-Vorpommern über 173 Kilometer von der Ostsee bis zur Elbe bei Rüterberg. Viele bedrohte Tiere und Pflanzenarten nutzen die artenreichen Wiesen, Weiden, Moore und Sümpfe an der Grenze zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen als Lebensraum: am Schaalsee etwa die Rohrdommel, Moorfrösche in der Elbtalaue oder Schwertlilien an der Wakenitz.
Backhaus: Grünes Band "zu Lebensader für die Natur weiterentwickeln"
Für Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) steht das Grüne Band für die Überwindung der Teilung und ist damit zum Symbol für die Einheit Deutschlands geworden. "Seit vielen Jahren besteht die Idee, das Grüne Band als Ort des Gedenkens zu erhalten und zu einer Lebensader für die Natur weiterzuentwickeln", so Backhaus.
Bundesumweltministerium muss zustimmen
Damit das Grüne Band den besonderen Schutzstatus erhält, wurde ein entsprechendes Verfahren angeschoben. Unter anderem muss nun das Bundesumweltministerium der Einstufung zustimmen. Dies gilt als sicher, weil das Ministerium sich bereits dafür ausgesprochen hat. Thüringen hat das Grüne Band auf einer Länge von 700 Kilometern als erstes Bundesland als Nationales Naturmonument ausgewiesen, Hessen folgte. Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben erklärt, an einer Ausweisung zu arbeiten.
Bisher sind nur Ivenacker Eichen in MV "Nationales Naturmonument"
Nationale Naturmonumente sind laut Naturschutzgesetz Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskulturellen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Ein Nationales Naturmonument unterliegt einem strengen Schutz, der jegliche Veränderung der geschützten Naturerscheinung ausschließt. In Mecklenburg-Vorpommern haben bisher nur die Ivenacker Eichen diese Einstufung.