Landesverfassungsgericht: Corona-Schutzfonds hat Abgeordnetenrechte verletzt
Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat am Mittag über eine Klage der AfD-Landtagsfraktion entschieden. Geurteilt wurde über den millionenschweren Corona-Schutzfonds. Zukünftige Generationen würden nicht außerordentlich durch das Sondervermögen belastet, allerdings wurden Abgeordnetenrechte verletzt, so das Gericht.
Es ist ein Teilerfolg für die AfD-Fraktion. Das Gericht urteilte, dass die Abgeordneten des Landtags in ihren Rechten eingeschränkt wurden. Regelungen zum zweiten Nachtragshaushalt vom Dezember 2020 verletzten in bestimmten Punkten die Rechte der Landtagsabgeordneten, so Monika Köster-Flachsmeyer, Präsidentin des Landesverfassungsgerichts, in Greifswald. So konnte die Landesregierung über den Corona-Schutzfonds Gelder verteilen, ohne dabei das Parlament miteinzubeziehen - so zum Beispiel bei der Erstellung des Haushaltsplans in den Jahren 2020 und 2021.
Gericht: Rechte der Abgeordneten verletzt
Im Kern geht es darum, dass die Regierung Dinge eigenmächtig entschied und die Parlamentarier nicht ausreichend beteiligt wurden. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes war der MV-Schutzfonds von 700 Millionen auf 2,85 Milliarden Euro aufgestockt worden. Das Gericht ist der Auffassung, dass etwa die Geltung der Kreditermächtigung über den Zeitraum des beschlossenen Haushaltes hinaus die Rechte der Abgeordneten verletzt. Mit Blick auf den Fonds werde ihr Recht auf eine turnusmäßige Beratung und Abstimmung beschränkt. Auch hätte der Wirtschaftsplan zur genauen Verwendung der Mittel nicht nur vom Haushaltsausschuss, sondern vom Landtag beschlossen werden müssen. Diese Rechtsverletzung sei durch eine nachträgliche Änderung mittlerweile aber abgestellt.
Kein Verstoß gegen die Schuldenbremse
Ohne Erfolg blieben hingegen Einwendungen, etwa dass ein Verstoß gegen die Schuldenbremse vorliege oder Haushaltsgrundsätze wie Transparenz verletzt worden seien. Köster-Flachsmeyer stellte klar, dass wegen der Art der Klage nur Verletzungen der Abgeordnetenrechte hätten überprüft werden können. Auf solche zielten die nun erfolglosen Einwände aber nicht ab. Für ein Normenkontrollverfahren, das sich direkt mit dem Schutzfonds hätte befassen können, fehlten der AfD die notwendigen 30 Prozent der Abgeordneten im Landtag in Schwerin. "Wäre die Linksfraktion - seinerzeit ebenfalls in der Opposition - dazu bereit gewesen, mit der AfD-Fraktion zusammen eine Normenkontrollklage einzureichen, wäre auch dieser Punkt vom Gericht näher beleuchtet worden", so AfD-Fraktionschef Nicolas Kramer. Dies habe dazu geführt, dass zum Schaden des Bundeslandes Kredite für Dinge aufgenommen worden seien, die eigentlich in den regulären Haushalt gehörten.
Regierung sieht sich bestätigt
Mit Blick auf die Verletzung der Abgeordnetenrechte sprach Kramer von einem "Unding". "Die Folgen des Urteils müssen wir uns jetzt natürlich erst einmal genau ansehen." Finanzminister Heiko Geue (SPD) sieht sich mit dem Urteil grundsätzlich bestätigt: "Es lag kein Verstoß gegen die Schuldenbremse vor." Die Regierung habe nachgebessert, seit dem Sommer sei der gesamte Landtag mit den Maßnahmenänderungen befasst.
Kritik an der Milliarden-Ausstattung des MV-Schutzfonds war auch von anderer Seite gekommen - etwa vom Landesrechnungshof, der FDP oder dem Bund der Steuerzahler.