Prozessbeginn: Stiefmutter soll 14-Jährige massiv misshandelt haben
Eine Frau aus der Nähe von Pasewalk soll ihre Stieftochter wochenlang in eine Dusche gesperrt, geschlagen und in eiskaltes Wasser getaucht haben. Daneben sind auch der 46-jährige Ehemann und Vater des Mädchens sowie die 17-jährige Tochter der Frau angeklagt.
Vor dem Landgericht Neubrandenburg hat am Donnerstag ein Prozess gegen eine 39-jährige Frau aus der Nähe von Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) begonnen. Sie steht im Verdacht, ihre minderjährige Stieftochter massiv misshandelt zu haben. Laut Anklage soll es seit 2020 immer wieder zum Streit zwischen der angeklagten Schwiegermutter und der Minderjährigen gekommen sein. Diese Streitigkeiten seien immer weiter eskaliert.
Gefährliche Körperverletzung, Misshandlung und Freiheitsberaubung
Die Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft die damals 14-Jährige im Badezimmer eingeschlossen haben, dort soll sie den Kopf des Mädchens, teilweise bis zur Atemnot, in der Badewanne untergetaucht haben. Weiter sei das Mädchen mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, gekratzt und mit einem Toiletten-Pömpel in das Gesicht geschlagen worden.
Mit Beginn der Sommerferien 2021 sei die Stieftochter wochenlang fast durchgehend in der Dusche eingesperrt gewesen. Dort musste die damals 14-Jährige laut Anklage essen, schlafen und auch ihre Notdurft verrichten. Sie sei zudem gezwungen worden, ihren eigenen Kot zu essen. Am Unterricht durfte sie ebenfalls nicht teilnehmen.
Vater ebenfalls vor Gericht
Neben der Stiefmutter sind auch die 17-jährige Tochter der Frau sowie der 46-jährige leibliche Vater der Geschädigten angeklagt. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Dem Vater sollen die Taten seiner Frau bekannt gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll er seiner Tochter mehrfach ins Gesicht geschlagen und sie auf Anweisung der Hauptangeklagten in der Dusche eingesperrt haben.
Die mitangeklagte 17-jährige Tochter ist am Donnerstag aus Krankheitsgründen nicht vor Gericht erschienen. Die Kammer hat deshalb das Verfahren gegen die junge Frau abgetrennt - gegen sie wird gesondert verhandelt.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Strafkammer schloss die Öffentlichkeit am Donnerstag noch vor der Anklageverlesung aus, was die Richterin mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte begründete. Auch sei die besondere Belastung der Geschädigten berücksichtigt worden, die zum Teil erniedrigenden Handlungen ausgesetzt gewesen sein solle. Bis zum 12. Dezember sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Die Öffentlichkeit wird laut Gerichtsbeschluss erst zur Urteilsbegründung wieder zugelassen.