Drogen am Steuer: Start von Schwerpunkt-Kontrollen der Polizei in MV
Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns kontrolliert Verkehrsteilnehmer im Rahmen der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!" vermehrt auf deren Fahrtüchtigkeit. Im Februar werden zwei Schwerpunkte gesetzt.
"Alkohol, Drogen und Medikamente" sowie "Gewerblicher Güter- und Personenverkehr" sind bei Verkehrskontrollen im Februar das Hauptaugenmerk der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. Übermäßiger Konsum berauschender Mittel gerade auch in MV ein großes Thema für die Landespolizei. Zum zweiten Schwerpunkt gehören etwa der Gütertransport per LKW und der öffentliche Nahverkehr. Dabei stehe auch der Schutz der Fahrerinnen und Fahrer im Fokus, etwa hinsichtlich der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten.
Großkontrolle auf A20 bildet Auftakt
Den Auftakt der entsprechenden Kampagne bildete eine Großkontrolle am Donnerstag auf der Bundesautobahn A20 bei Anklam im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Laut Polizei waren dabei etwa 60 Polizisten im Einsatz. Die Kampagne soll den Angaben nach für erhöhte Verkehrssicherheit während der Faschings- und Karnevalszeit sorgen.
Alkohol unter Rauschmitteln größtes Problem
Im Jahr 2022 verzeichnete die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern 3.676 Verkehrsverstöße wegen Alkohol (Zunahme um 6 Prozent zum Vorjahr) und 1.740 wegen anderer Drogen (Zunahme um 5 Prozent zum Vorjahr). Mehr als 400 Verkehrsunfälle mit Verletzten seien allein auf den Einfluss berauschender Mittel zurückzuführen - insbesondere bei jungen Menschen. Die Altersgruppe der 25- bis 45-Jährigen sei am häufigsten an Alkoholunfällen mit Personenschäden beteiligt.
Rauschmittel im Verkehr: Regeln und Grenzen
Für Fahrerinnen und Fahrer unter 22 Jahren gilt bei Alkohol die 0,0 Promille-Grenze am Steuer. Wer trotzdem trinkt, fährt und dabei erwischt wird, handelt sich eine Probezeitverlängerung auf vier Jahre und ein Aufbauseminar ein. Ab dem 22. Lebensjahr gilt bei polizeilichen Kontrollen für alle die 0,5 Promille-Grenze. Wer den Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet, muss bereits ab 0,3 Promille mit ernsten Konsequenzen rechnen - vom Entzug des Führerscheins bis zu einer Haftstrafe. Bei Unfällen unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel gibt es keine Grenzwerte - allein der Nachweis von "Drogen" stellt einen Verkehrsverstoß dar. Zu den am häufigsten konsumierten Rauschmitteln gehören unter anderem Cannabis (THC), Amphetamine, Kokain, Heroin und Ecstasy.