Tödlicher Raserunfall: Prozess in Wismar vorerst geplatzt
Der Prozess um einen Raser-Unfall mit zwei Toten auf der A20 in Mecklenburg-Vorpommern ist geplatzt. Ein Gutachter, der die Schuldfähigkeit des Angeklagten bewerten sollte, sei kurzfristig erkrankt, so das Amtsgericht Wismar.
Da der Gutachter bei der Verhandlung dabei sein müsse, haben alle geplanten Termine abgesagt werden müssen, heißt es von einer Gerichtssprecherin. Der Prozess soll nun Anfang 2024 ganz neu gestartet werden. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 31 Jahre alten Mann aus Eberswalde (Brandenburg) fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung vor.
Mit hoher Geschwindigkeit auf Kleinwagen aufgefahren
Der Bundeswehrangehörige soll am 2. August 2020 betrunken mit dem Auto aus Schleswig-Holstein gekommen sein, obwohl ihm Kameraden vom Fahren abgeraten hatten. Südlich von Wismar fuhr der Beschuldigte mit seinem Auto kurz nach Mitternacht ungebremst mit fast 250 km/h auf einen Kleinwagen auf. Der fuhr deutlich langsamer, beide auf der rechten Fahrspur.
In dem kleineren und völlig zerstörten Auto aus Greifswald starben der 45 Jahre alte Fahrer und eine 19 Jahre alte Mitfahrerin, die damals hinter dem Fahrer saß. Ein weiterer Insasse - ebenfalls 19 Jahre alt und aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald - wurde schwer verletzt. Der Angeklagte, bei dem später ein Atemalkoholwert von 2,1 Promille gemessen wurde, blieb unverletzt.
Kontrolle vor Unfall: Polizei macht keinen Alkoholtest
Der Brandenburger hatte sich am ersten Prozesstag nicht zu der Anklage geäußert und auch keine erkennbare Reue gezeigt. Die Mutter der getöteten 19-Jährigen tritt als Nebenklägerin im dem Verfahren auf und saß beim Auftakt vor einer Woche weinend im Gerichtssaal.
Der Unfallverursacher soll während der Fahrt auch telefoniert haben. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Mann noch kurz vor dem schweren Unfall in Schleswig-Holstein von Polizisten auf einem Parkplatz kontrolliert. Sein Wagen soll Zeugen mehrfach durch Schlangenlinien-Fahren aufgefallen sein. Einen Atemalkoholtest habe der 31-Jährige damals bei den Beamten aber abgelehnt.
Ermittlungen auch gegen Polizisten
Den Polizisten soll er erklärt haben, dass er wegen eines Bundeswehreinsatzes 48 Stunden nicht geschlafen habe. Die Beamten sollen den Mann angewiesen haben, erst einmal auf dem Parkplatz zu ruhen. Das tat er aber nicht. In dem Zusammenhang wird auch gegen diese Polizisten ermittelt. An dem Verfahren sind drei Gutachter und bisher etwa 16 Zeugen beteiligt.