Axt-Angreifer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
Wegen einer Axt-Attacke auf einen Bekannten hat das Landgericht Neubrandenburg einen 43-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist bereits Ende vergangener Woche gefallen, geplant war es eigentlich für kommenden Freitag.
Der Verurteilte wurde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Er und das spätere Opfer lernten sich 2015 auf ihrer Flucht von Syrien nach Deutschland kennen. Seitdem waren sie beide eigentlich gut befreundet, wobei sie sich im Laufe der Jahre auseinanderlebten. Der Verurteilte kam mit seinem Leben in Deutschland nicht zurecht, während der Freund sich immer weiter integrierte.
Opfer für Misserfolge verantwortlich gemacht
Im September 2022 kam es dann während eines Streits zu einem Axtangriff, wobei das Opfer den Angriff abwehrte und dabei leicht verletzt wurde. Der Verurteilte machte den anderen Mann für alles verantwortlich, was in seinem Leben schief gelaufen sei. Zudem warf er ihm das uneheliche Zusammenleben mit einer Frau vor. Mit dem Urteil folgte das Landgericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die mehr als sechs Jahre Haft verlangt hatte. Die Verteidigung hatte eine geringere Strafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Angriff löst Großeinsatz aus
Die Attacke hatte sich an der Haustür des 26-jährigen Opfers abgespielt. Seine Freundin öffnete die Tür, sodass er ins Haus fliehen konnte. Zeugen sahen den Vorfall von Balkonen aus. Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt, weil der Täter damals mit der Axt auf dem Fahrrad durch Neubrandenburg fuhr. Die Polizei hatte öffentlich vor ihm gewarnt, mehrere Hubschrauber waren im Einsatz.