Stand: 06.06.2018 16:22 Uhr

Holger Arppe aus AfD ausgeschlossen

von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV

Holger Arppe © dpa-Bildfunk Foto: Stefan Sauer
"Parteischädigendes Verhalten": der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Holger Arppe wurde nun aus der AfD ausgeschlossen.

Der umstrittene Landtagsabgeordnete und AfD-Politiker Holger Arppe muss die Partei verlassen. Nach Informationen von NDR 1 Radio MV hat das Schiedsgericht des AfD-Landesverbandes den Rostocker wegen parteischädigenden Verhaltens aus der AfD ausgeschlossen. Damit hat sich der Landesvorstand durchgesetzt.

Volksverhetzende Chats und pädophile Äußerungen

Die Führungsspitze in Mecklenburg-Vorpommern hatte den Parteiausschluss im vergangenen Jahr beantragt. Der Grund: Arppes im vergangenen August bekannt gewordenen Chats in Sozialen Medien. Dort fiel er mit Gewaltphantasien gegen den politischen Gegner auf, auch abstoßende pädophile Äußerungen werden ihm zugeschrieben. Kurz nach Bekanntwerden der Chats hatte die AfD-Landtagsfraktion den 45-Jährigen aus ihren Reihen ausgeschlossen, Arppe ist seitdem fraktionsloser Abgeordneter.

Holm: Entscheidung "erfreulich"

Landesparteichef Leif-Erik Holm nannte die Entscheidung des Schiedsgerichts "erfreulich". Mit dem Urteil sei bestätigt worden, dass Arppe der Partei schweren Schaden zugefügt habe. "Damit ist nun noch einmal deutlich klargemacht worden, dass Gewaltfantasien keinen Platz in der AfD haben", so Holm. Auch AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer begrüßte den Parteiausschluss, Arppes Äußerungen hätten nicht nur der Partei geschadet, sondern auch der Demokratie, Gewaltverherrlichungen hätten in einem Rechtsstaat keinen Platz. "Ein weiterer Verbleib hätte alles konterkariert, wofür die Alternative für Deutschland steht", sagte Kramer gegenüber NDR 1 Radio MV. Ähnlich äußerte sich Kramers Abgeordnetenkollege Thomas de Jesus Fernandes.

Offizielle Stellungnahme steht noch aus

Eine offzielle Stellungnahme des Landesschiedsgerichts unter dem Vorsitz des AfD-Landtagsabgeordneten Ralph Weber liegt bisher nicht vor, Arppe war bisher für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Via SMS erklärte er, ihm liege die Entscheidung noch nicht vor, er könne sie deshalb auch nicht kommentieren. Sein Rechtsbeistand, der Rostocker Anwalt Heinrich Berkel - ebenfalls AfD-Mitglied - sagte ebenfalls, er habe den Beschluss des Landesschiedsgerichts noch nicht in den Händen.

Arppe: "Ich bin weiterhin Mitglied der AfD"

Der Spruch des Parteigerichts ist möglicherweise noch nicht die endgültige Entscheidung. Arppe kann in der Sache noch vor das Bundesschiedsgericht der AfD ziehen, das kündigte er heute bereits an. Allerdings gilt als unwahrscheinlich, dass die Richter dort die Entscheidung aus Mecklenburg-Vorpommern kippen, zumal Arppe auch wegen anderer Dinge immer wieder negativ in die Schlagzeilen geraten ist. Zuletzt bestätigte das Landgericht Rostock ein Urteil wegen Volksverhetzung gegen ihn. Arppe sagte, notfalls ziehe er auch vor die Verwaltungsgerichte. Solange sei das Urteil von heute nicht rechtskräftig und "ich bin weiterhin Mitglied der AfD".

Arppe hat jetzt einen Monat Zeit, Einspruch gegen seinen Parteiausschluss einzulegen. Sollte er sich dazu entscheiden, will das Bundesschiedsgericht nach NDR-Informationen trotz einer Überlastung schnell entscheiden.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 06.06.2018 | 13:00 Uhr

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