Warnstreiks an Flughäfen am Freitag - auch im Norden
Der Warnstreik soll am frühen Freitagmorgen beginnen und in der Nacht zum Sonnabend enden. Am Flughafen in Hamburg wird es keinen regulären Flugbetrieb geben, auch die Airports in Hannover und Bremen werden bestreikt. Hilfslieferungen zu den Erdbebenopfern in die Türkei und nach Syrien sollen vom Streik ausgenommen sein. Mit den nun fortgesetzten Warnstreiks wollen die Beschäftigten ihren Forderungen im laufenden Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen Nachdruck verleihen, denn die Beschäftigten der Betreibergesellschaften werden häufig nach den Tarifverträgen der Kommunen bezahlt.
Hamburg Airport: Betroffene sollen Kontakt zu Airlines aufnehmen
Am Hamburger Flughafen wird wegen des Streiks am Freitag kein regulärer Flugbetrieb möglich sein. Dies gelte auch für Ausweichflüge und medizinische Flüge, sagte eine Flughafensprecherin am Mittwochmittag. Der Flughafen bittet alle, die Abflüge zwischen Donnerstag, 22 Uhr und Freitag, 22 Uhr gebucht haben, gar nicht erst zum Flughafen zu kommen. Stattdessen sollen Betroffene Kontakt zu ihrer Airline aufnehmen. Informationen zu abgesagten Flügen finden Sie gegebenenfalls auch im NDR Text. Ursprünglich hatte der Flughafen am Freitag rund 32.000 an- und abreisende Passagiere in 253 Flügen erwartet. Um die ausgefallenen Flüge zu kompensieren, ist nach Flughafenangaben mit zahlreichen Umbuchungen auf Sonnabend und die nachfolgenden Tage zu rechnen. Neben Hamburg kündigten auch die Flughäfen Frankfurt, München und Stuttgart an, keine regulären Passagierflüge durchzuführen.
Nicht wegen des Streiks, sondern wegen einer IT-Panne bei der Lufthansa gab es bereits am Mittwoch Ausfälle an den Flughäfen Hamburg, Hannover und Bremen.
Arbeitgeber haben Forderungen bislang zurückgewiesen
In den laufenden Tarifverhandlungen fordern ver.di und der Beamtenbund dbb 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags soll zwölf Monate betragen. Die Arbeitgeber haben die Forderungen bislang zurückgewiesen. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle sagte, bei den Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste herrsche nach wie vor ein katastrophaler Arbeitskräftemangel. Um diese Situation zu ändern, müsse für sie eine attraktive Lohnerhöhung erfolgen. Die Beschäftigten der Luftsicherheit hätten Anspruch auf eine Erhöhung der Zuschläge in den Manteltarifverträgen. "Inflation, hohe Energie- und Lebensmittelpreise treiben die meisten Beschäftigten in eine unsichere Situation", sagte Behle laut ver.di-Mitteilung. Die zweite Runde der Tarifverhandlungen soll am 22. und 23. Februar stattfinden.
Starke Auswirkungen vor allem im innerdeutschen Flugverkehr
Der Flughafenverband ADV warnte vor "massiven Behinderungen im Luftverkehr". Der Warnstreik werde im innerdeutschen und internationalen Flugverkehr zu gut 2.340 Flugausfällen führen, teilte der Verband mit. "Über 295.000 Passagiere werden zum Spielball der ver.di-Streiktaktik", kritisierte der ADV. Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel kritisierte, einige Tage vor der zweiten Runde der Tarifverhandlungen setze ver.di den deutschen Luftverkehr einer beispiellosen Eskalation aus. Wenn am Freitag sieben der größten zehn deutschen Flughäfen ganztägig bestreikt würden, habe dies nichts mehr mit einem Warnstreik zu tun. "In unzumutbarer Weise soll ein ganzes Land vom internationalen Luftverkehr abgeschnitten werden." Die Leidtragenden seien Hunderttausende Passagiere, Privat- wie Geschäftsreisende, zusätzlich Teile der Luftfracht und Warenlogistik.
Der bisher letzte große Warnstreik mit ähnlichen Folgen liegt bereits einige Jahre zurück: Im April 2018 mussten deutschlandweit Hunderte Flüge annulliert werden, weil die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Kommunen und des Bundes nicht vorankamen. In acht Bundesländern legten daher bei einem Warnstreik Zehntausende Beschäftigte die Arbeit nieder. Neben Flughäfen waren vielerorts auch der städtische Nahverkehr, Kitas, Kliniken, Verwaltungen und Hallenbäder betroffen.