Wärmepumpen: Diese Regeln gelten für Abstand und Lärm
Wer sich eine Wärmepumpe anschafft, muss Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück beachten. Auch wenn es keine überall gültigen Regeln gibt, können die Vorgaben so manchem Interessierten einen Strich durch die Rechnung machen.
Auch wenn die Nachfrage nach Wärmepumpen nach dem Boom zuletzt zurückgegangen ist: Die Technologie bleibt ein wichtiger Baustein in der beabsichtigten Wärmewende. Ein Aspekt, der bislang kaum beachtet wurde: Was ist beim Aufstellen der Geräte zu beachten? Welche Abstandsregelungen gelten und was ist mit dem Lärm, den manche Wärmepumpen produzieren?
Abstandsregeln können Installation der Geräte verhindern
Eins vorweg: Abstandsregelungen können dem Vorhaben, eine Wärmepumpe bei sich einzubauen, einen Strich durch die Rechnung machen. Denn beim Einbau einer Wärmepumpe ist in der Regel ein Abstand zum Nachbargrundstück und zum Nachbargebäude einzuhalten. Es sei denn, es wird von der Politik noch grundlegend etwas geändert. Davon ist aber nicht auszugehen.
Eine Hörerin aus Lübeck hatte die NDR Info Wirtschaftsredaktion angeschrieben. Sie wohnt in einem Reihenhaus, wollte eine Wärmepumpe aufstellen, doch liegen die Nachbargrundstücke dafür zu nah am geplanten Standort für das Gerät. Auch ein Familienmitglied wollte eine Wärmepumpe installieren, allerdings riet der Installateur davon ab und meinte, es gebe nur Ärger wegen der geltenden Abstandsregelungen. In Schleswig-Holstein gibt es die Vorgabe von drei Metern Abstand zum Nachbargrundstück.
Keine bundeseinheitliche Regelung zum Abstand
In Hamburg sind nur 2,50 Meter Abstand einzuhalten. In Niedersachsen ist es aktuell noch unklar, möglicherweise wird das vor Gericht entschieden. Hintergrund des Ganzen ist der Lärmschutz. Es geht also um die Geräuschkulisse der Anlagen: In Wohngebieten sind nachts maximal 35 Dezibel erlaubt. Das entspricht der Lautstärke von Blätterrascheln oder einem kleinen Ventilator. Beim Aufstellen der Wärmepumpe verlassen sich viele auf die Herstellerangaben. Doch die sind unter Laborbedingungen zustandegekommen und können real dann viel höher sein.
Dass es keine bundeseinheitliche Vorgabe zum notwendigen Abstand gibt, liegt daran, dass das Baurecht Ländersache ist. Es gibt 16 verschiedene Landesbauordnungen, und beim Lärmschutz gibt es Bundesgesetze und Länderverordnungen.
Sind Wärmepumpen Gebäude-ähnlich?
Allerdings hängt vieles auch noch davon ab, ob Wärmepumpen als Gebäude-ähnlich eingestuft werden - also etwa wie eine Garage. Aber auch da gibt es keine einheitliche Regelung. Hinzu kommt noch, dass die Kommunen auch noch festlegen können, wo und wie gebaut wird.
Einige Bundesländer haben übrigens schon reagiert und den Mindestabstand gestrichen, darunter sind Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz. Andere haben den Abstand verringert, etwa Nordrhein-Westfalen. Auf jeden Fall sollte man nicht einfach losbauen. Denn es gibt schon zahlreiche Fälle, die vor Gericht gelandet sind.
Ärger meist mit Luft-Wasser-Wärmepumpen
Grundsätzlich gelten die Regelungen nicht für Wärmepumpen, die komplett im Gebäude eingebaut werden, sondern nur für solche, bei denen Bauteile auch draußen stehen. Im Lübecker Fall ging es um eine sogenannte Luft-Luft-Wärmepumpe, also um eine Klimaanlage mit dem Außengerät an der Hauswand. Den meisten Ärger gibt es allerdings bei den Luft-Wasser-Wärmepumpen. Das sind Split-Geräte mit einem Teil drinnen und einem Teil draußen, entweder an der Hauswand oder eben auch im Garten. Und dort muss dann eben der Platz da sein.
Im Vorfeld umfangreich informieren und mit den Nachbarn sprechen
In der Vorbereitung auf die Installation sollte man sich bei der Kommune erkundigen und auch bei Handwerkern nachfragen. Die müssten über die Regelungen vor Ort im Bilde sein. Im Idealfall lässt man sich auch von den Baubehörden alles schriftlich geben, damit man abgesichert ist.
Man sollte zudem am besten vorab das Gespräch mit den Nachbarn suchen und gegebenenfalls rund um die Wärmepumpe Büsche pflanzen oder zur Not Schallschutzwände aufbauen.
Mit drei Metern Abstand auf der sicheren Seite
Auch wenn es vielerorts keine klaren Regelungen gibt: Experten sagen mit drei Metern Abstand zum Nachbargrundstück sollte man auf der sicheren Seite sein. Manchmal kommt es aber auch auf Zentimeter an. In Berlin gab es einen spitzfindigen Fall: 2,99 Meter war da der Abstand. Die Pumpe durfte nicht gebaut werden.