Inklusion im Job: "Oft wird Menschen mit Behinderung der Mut genommen"
Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Firmen dazu bringen soll, mehr Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Geschieht das nicht, werden demnach höhere Abgaben fällig.
Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten und sieht insbesondere vor, dass Firmen höhere Abgaben zahlen, wenn sie trotz Verpflichtung keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Dafür wird die sogenannte Ausgleichsabgabe geändert. Diese müssen Firmen zahlen, wenn sie keine Schwerbehinderten beschäftigen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Für Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen gilt künftig, dass sie pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen - bislang ist es die Hälfte. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen.
Die höhere Abgabe soll Anfang 2024 eingeführt werden, zu zahlen wäre sie dann erstmals im Frühjahr 2025. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen für die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden.
Fachkräftemangel fördert Inklusion am Arbeitsmarkt
Die Gesetzesänderung von Ende April sei gut und wichtig, sagt Anne Gersdorff vom Verein "Sozialhelden" bei NDR Info. "Was wir aber nicht tun, ist, wirklich vehement und vielleicht ein bisschen radikaler bestehende Strukturen aufzubrechen", meint sie. "Viel zu oft wird Menschen mit Behinderungen der Mut genommen und gesagt: 'Das schafft Ihr nicht. Das ist zu kompliziert.' Auf der anderen Seite brauchen wir bereitwillige Unternehmen, die was verändern wollen, die Inklusion umsetzen wollen. Und es braucht die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen."
Aufgrund des starken Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels würden immer mehr Unternehmen entdecken, dass sie bei Menschen mit Behinderungen noch Potenzial ausschöpfen könnten, so Gersdorff. "Viele Unternehmen haben aber auch einfach Berührungsängste, Vorurteile oder machen es sich lieber einfach", so ihr Resümee.