Positiver Corona-Selbsttest: Kein offizieller Test mehr notwendig
Hamburgerinnen und Hamburger müssen nach einem positiven Corona-Selbsttest laut Sozialbehörde seit Sonnabend keinen offiziellen Test mehr machen lassen. Die Eindämmungsverordnung wurde entsprechend verändert.
Der Senat hatte die Corona-Eindämmungsverordnung am Freitag mit wenigen Anpassungen bis zum 14. Januar 2023 verlängert. Eine Ausweitung bestehender Maßnahmen gibt es nicht, da derzeit keine erheblichen Veränderungen im Infektionsgeschehen festzustellen sei, wie die Sozialbehörde mitteilte.
Fünftägige Isolationspflicht bleibt bestehen
In ihrer seit dem 26. November geltenden Fassung enthält die 79. Verordnung nur noch wenige Einschränkungen, beispielsweise eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Unverändert gilt auch, dass sich Menschen nach einem positiven Test fünf Tage isolieren müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein selbst durchgeführter Schnelltest oder ein Befund in einer Teststelle das positive Ergebnis gezeigt hatte.
Bestätigung des positiven Corona-Tests entfällt
Jedoch entfällt die bislang bestehende Pflicht, einen positiven Selbsttest durch einen offiziellen Test in einem Testzentrum bestätigen zu lassen. Es kann aber weiterhin ein PCR-Test zu Nachweiszwecken durchgeführt werden, wenn jemand den Befund aus medizinischen Gründen bestätigen lassen, von einer Entschädigung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch machen oder im Nachgang einen Genesenenausweis erhalten möchte. Hierfür gelten die Regelungen und Bestimmungen der Testverordnung des Bundes.
Verordnung gilt bis 14. Januar 2023
Die vom Senat verfügten Schutzmaßnahmen richten sich nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Die ab Sonnabend, 26. November, geltende Verordnung gilt bis zum 14. Januar 2023. Die Eindämmungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist unter www.hamburg.de/verordnung abrufbar.