Stand: 23.02.2017 12:16 Uhr

Polizistenmord: "In seinem Gesicht war nur Hass"

Der 23. Februar 1997: Es ist eine ganz normale Routinekontrolle, die die Polizisten Stefan G. und Stefan K. an diesem Sonntagmorgen auf dem A 24-Parkplatz Roseburg (Kreis Herzogtum Lauenburg) durchführen. Ihnen ist das schiefe und durchlöcherte Kennzeichen eines grauen Mazdas aufgefallen. Der Fahrer, Kay D., zückt sofort seine Pumpgun und schießt auf die Beamten.

Stefan G. stirbt am Tatort

Die Kollegen der beiden hören alles über den Polizeifunk. Mit 15 Polizeiwagen verfolgen sie Kay D. bis nach Lauenburg. Am Ortsausgang gelingt es Beamten, ihn zu überwältigen. Auf dem Parkplatz Roseburg ist in der Zwischenzeit der Polizist Stefan G. gestorben. Sein Kollege überlebt den Angriff schwer verletzt.

Kay D. schoss nicht zum ersten Mal

Kay D., das wird schnell klar, gehört zum harten Kern der rechtsextremen Szene. In Berlin hat er sich dafür ausbilden lassen, mit Waffen gegen den deutschen Staat zu kämpfen - und auch zu töten. Als der Neonazi auf dem Parkplatz Roseburg kontrolliert wird, ist er auf der Flucht, weil er vier Tage zuvor in Berlin auf den Berliner Klaus B. geschossen hatte, der war PDS-Mitglied.

"Ein Gefühl, das einen gelähmt hat"

Bei einem Fackelmarsch trauern Hunderte Kollegen, Familie und Freunde in Lübeck um den getöteten Stefan G. "Eine große Menge von Polizeibeamten aus ganz Schleswig-Holstein ging schweigend durch die Stadt. Es war ein Gefühl, das man nicht beschreiben kann, das einen gelähmt hat", erinnert sich Detlef Hardt von der Polizei Lübeck.

"Trauer der Hinterbliebenen war ihm egal"

Vor dem Lübecker Landgericht zeigt der Angeklagte Kay D. keine Reue. "Ich habe die Gewissheit bekommen, durch langes Beobachten, dass er von Hass erfüllt war. Die Trauer der Hinterbliebenen war ihm egal. Im Gericht drückte er sich so aus, dass es alles ein staatsfeindlicher Apparat ist, den er nicht akzeptiert. In seinem Gesicht war nur Hass", erinnert sich Hardt. Kay D. gesteht die Tat, sieht sich selbst als Märtyrer, der in Notwehr gegen den Staat gehandelt habe. Wegen Mordes und versuchten Mordes mit dem Zusatz "besondere Schwere der Schuld" wird er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Inzwischen hat er die verbüßt. Seit vergangenem Jahr ist Kay D. wieder auf freiem Fuß. Nach seinen eigenen Angaben hat er sich von der rechten Szene abgewendet.

Dieses Thema im Programm:

Schleswig-Holstein Magazin | 23.02.2017 | 19:30 Uhr

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