Stand: 19.08.2019 12:00 Uhr

Mietpreisbremse: Vermieter muß bei Verletzung zurückzahlen

Die Große Koalition hat sich am Sonntag im Koalitionsausschuss auf eine Verschärfung der Mietpreisbremse geeinigt. So soll die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025 verlängert werden. Mieter sollen außerdem im Nachhinein zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückfordern können. Einen entsprechenden Vorschlag der SPD hatte die ehemalige Justizministerin Katarina Barley im Mai im Interview mit Panorama exklusiv angekündigt: "Wir haben festgestellt, dass der Punkt verbessert werden muss, dass Mieter auch rückwirkend Geld verlangen können, und das werden wir deshalb auch ändern", sagte Barley.

 

VIDEO: Mietpreisbremse: Kein Risiko für Vermieter (9 Min)

Bisher mussten Vermieter bei einem erkannten Verstoß gegen die Mietpreisbremse erst ab dem Zeitpunkt die Miete reduzieren, an dem der Mieter den Vermieter rügt. In der Vergangenheit war die Forderung nach Rückzahlung stets an dem Widerstand der CDU gescheitert. Geplant ist ein Zeitraum von rückwirkend 30 Monaten.

Katarina Barley © NDR Foto: Screenshot
Reform der Reform: Bereits Ende 2018 wurde die Mietpreisbremse verschäft, durch die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).

Auch die Verlängerung der geltenden Mietpreisbremse bis 2025 hatte Barley angekündigt. Das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten", das im Juni 2015 in Kraft getreten ist, galt bislang als zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2020. Zudem solle die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr nur anhand der vier Jahre zuvor, sondern vor dem Hintergrund eines Zeitraums der sechs vergangenen Jahre bestimmt werden. Auch beim Kauf von Wohneigentum ist eine Änderung bei den Maklergebühren geplant. So soll derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, höchstens 50 Prozent der Gebühren zahlen müssen - und nur dann, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat.

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Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 16.05.2019 | 21:45 Uhr

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