DFB-Sportgericht: Drastische Geldstrafe für Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat Fußball-Zweitligist Hansa Rostock zu einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 238.000 Euro verurteilt. Damit ahndete der Verband gleich vier Vorfälle, bei denen die Hansa-Anhänger für Ärger gesorgt hatten. Der FC Hansa kann bis zu 79.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
In der von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, geleiteten Sitzung ging es um Vorkommnisse aus dem vergangenen Jahr: das Rostocker DFB-Pokalspiel beim 1. FC Nürnberg am 1. November sowie die Zweitligaspiele gegen den FC St. Pauli am 25. November, den FC Schalke 04 am 10. Dezember und beim SC Paderborn am 15. Dezember.
In Nürnberg brannten Rostocker Zuschauer etwa 80 pyrotechnische Gegenstände ab, die teilweise auch in den Innenraum geworfen wurden. Darunter bengalische Feuer, Raketen, Böller, Nebeltöpfe und Blinker. Zudem legten sie Feuer in der Toilettenanlage, wodurch erheblicher Sachschaden entstand. Dafür wurde eine Strafe von 60.000 Euro mit einem Strafnachlass für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen von 20.000 Euro ausgesprochen.
Choreografie mit Sonnenblumenhaus-Bezug sorgt für Empörung
Im Spiel gegen St. Pauli zeigten Hansa-Anhänger im Rahmen einer Choreografie durch den Einsatz von leuchtenden und rauchenden Fackeln von Feuer und Qualm durchzogene Plattenbauten mit dem Sonnenblumenhaus. Dadurch entstand der optische Eindruck, dass der bekannte Plattenbau im Stadtteil Lichtenhagen in Flammen steht. Im Internet gab es eine Welle der Empörung.
Bei rassistischen Anschlägen in Rostock-Lichtenhagen war 1992 das Sonnenblumenhaus, eine zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber, von Anwohnern und Neonazis in Brand gesteckt worden. Die Ausschreitungen gelten als die bis dahin schlimmsten rassistischen Übergriffe der deutschen Nachkriegsgeschichte.
In jener Partie gegen St. Pauli zündeten die Hansa-Anhänger zudem noch ein bengalisches Feuer, eine Rauchfackel und einen Böller und warfen eine größere Menge Trinkbecher in den Innenraum. Hierfür gab es eine Strafe von 20.000 Euro mit einem Nachlass von 6.700 Euro.
Spiel gegen Schalke für eine halbe Stunde unterbrochen
Gegen Schalke 04 musste das Spiel in der 38. Minute für eine halbe Stunde unterbrochen werden, nachdem zunächst Schalker Zuschauer mit Hilfe eines Notfallhammers die Sicherheitsverglasung zum Pufferblock zerstört und in diesen eingedrungen waren. Anschließend verschafften sich auch Rostocker Anhänger unerlaubt Zutritt zum Pufferblock, woraufhin Ordner und Polizisten eingriffen.
Beide Fanlager beschossen sich gegenseitig mit Raketen, wobei Rostocker Anhänger mindestens zwei Raketen zündeten. Mindestens zwei Ordner, ein Polizist und zwei Sanitäter wurden verletzt, wobei ungeklärt blieb, ob sie durch Rostocker Zuschauer verletzt wurden. Später wurde im Hansa-Block zudem noch ein Rauchtopf abgebrannt. Dafür gab es eine Strafe von 8.000 Euro mit einem Nachlass von 2.700 Euro.
Alleine 150.000 Euro Strafe für Vorkommnisse in Paderborn
Das Spiel in Paderborn musste aufgrund der von Hansa-Anhängern eingesetzten Pyrotechnik, die teilweise in Richtung Innenraum geschossen wurde, gleich zweimal unterbrochen werden: In der 13. Minute für neun Minuten und in der 56. Minute für etwa 19 Minuten.
Darüber hinaus kam es im Laufe der ersten Halbzeit zu erheblichen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen etwa 80 bis 100 Rostocker Anhängern sowie Polizei und Ordnungsdienst im Bereich des Gäste-Eingangs, wobei die Rostocker unter anderem Eisenstangen, Fliesen, Baumaterialien, Feuerlöscher, Zaunelemente und Pyrotechnik Richtung Polizei und Ordnungsdienst warfen.
Mindestens 13 Ordner und 24 Polizisten wurden dabei verletzt, ebenso wie ein neutraler Zuschauer, der kurz vor Abpfiff von einem Gästeanhänger im Block zwei Reihen nach unten geschubst wurde. Darüber hinaus richteten Hansa-Anhänger während des Spiels im Bereich des Gästeblocks, der Catering-Stände und der sanitären Anlagen erheblichen Sachschaden in Höhe von 132.000 Euro an.
Das Sportgericht verhängte hierfür eine Strafe von 150.000 Euro mit einem Strafnachlass für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen von 50.000 Euro. Letztere Maßnahmen müssen dem DFB bis zum 30. September 2024 nachgewiesen werden.