Was Sie über die Patientenverfügung wissen sollten
In der aktuellen Situation der Corona-Krise, wird vermehrt die Notwendigkeit einer Patientenverfügung wichtig. Jeder kann festlegen, welche Maßnahmen medizinisch unternommen werden sollen, wenn sich der Betroffene nicht mehr äußern kann oder was im Notfall gewünscht wird.
Experten haben Ihre Fragen beantwortet
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht? Welche Form muss diese Verfügung haben? Muss sie jährlich aktualisiert werden? Können sich Ärzte und Pfleger über eine Patientenverfügung hinwegsetzen?
Diese und viele weitere Fragen haben unsere Experten beim Servicetag von NDR 1 Radio MV beantwortet. Zu Gast im Landesfunkhaus Schwerin waren Prof. Dr. Jan Roesner, Chefarzt der Klinik für Intensivmedizin am Klinikum Südstadt Rostock. Die rechtlichen Aspekte hat Sven Klinger beleuchtet. Der Schweriner Rechtsanwalt hat sich auf das Gebiet der Vorsorge spezialisiert.
In der Praxis oft problematisch
Diese Patientenverfügung richtet sich an die Ärzte und das Behandlungsteam. Sie nimmt der Familie die Last, in emotionalen und schwierigen Momenten für den Betroffenen zu entscheiden. Im Alltag aber kommt es allerdings oft zu Problemen, wenn die Wünsche zu ungenau und unkonkret beschrieben sind. Es reicht nicht, die Vorgabe zu formulieren, "Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen" oder "Ich möchte in Würde sterben". Viele gehen fälschlicherweise zudem davon aus, dass Ehepartner oder Kinder automatisch bevollmächtigt sind, im Falle des Falls im Sinne des Betroffenen zu entscheiden. Das ist jedoch nicht automatisch der Fall.