UNESCO-Welterbe: So funktioniert das Auswahl-Verfahren
Der Titel UNESCO-Welterbestätte zeichnet weltweit mehr als 1.100 historische Orte, Gebäude und Landschaften aus. Die Kriterien sind streng, die Verfahren langwierig. Ein Überblick.
Weltweit gibt es mehr als 1.100 Welterbestätten, 51 davon in Deutschland, zwölf im Norden. Sie gliedern sich in Kulturerbe- und Naturerbestätten. Ausgewählt wurden sie von der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Basis ist das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt", das bislang 194 Staaten unterzeichnet haben. Damit verpflichten sie sich zum nachhaltigen Schutz von Baudenkmälern, Natur- und Kulturlandschaften.
Das Welterbekomitee entscheidet
Der Weg auf die Liste der Welterbes ist lang und aufwendig. Am Ende des Bewerbungsverfahrens entscheidet jedes Jahr im Juni oder Juli ein internationales Komitee der UNESCO, wer neu aufgenommen wird - in der Regel sind es mehrere Bewerber. Die Kandidaten müssen zahlreiche Kriterien erfüllen. Dazu gehören insbesondere:
- die Einzigartigkeit
- die historische Echtheit (Authentizität)
- der Erhaltungszustand
- ein Managementplan für die Zukunft
- sowie bei Naturflächen die Unversehrtheit (Integrität)
Experten treffen die Vorauswahl
Eine wichtige Rolle bei der Einschätzung der Kandidaten spielen die Experten des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) und der Internationalen Union zum Erhalt der Natur und ihrer Ressourcen (IUCN). Sie begutachten die Bewerbungsunterlagen und geben dem Welterbekomitee sowie den Kandidaten selbst Empfehlungen.
Staaten schlagen Kandidaten vor
Grundlage für das Welterbekomitee sind Vorschlagslisten der Mitgliedsstaaten des Schutzabkommens. Auf diesen sogenannten Tentativlisten stehen Kandidaten für die kommenden fünf bis zehn Jahre. In Deutschland führt die Kultusministerkonferenz diese Liste und schlägt dem Welterbekomitee pro Jahr zwei Bewerber vor. Von den norddeutschen Kulturstätten steht derzeit das Residenzensemble Schwerin auf der Tentativliste.
Länder tragen die finanziellen Verpflichtungen
Da der Denkmalschutz in Deutschland Ländersache ist, schlagen die Bundesländer mögliche Kulturerbestätten aus ihrem Gebiet vor. Damit übernehmen die Länder auch die finanziellen Verpflichtungen, falls die Bewerbung erfolgreich sein sollte. Bei Naturerbestätten läuft die Kandidatur über das Bundesamt für Naturschutz.