Reisen, schlemmen, schwimmen: Was ist zu Pfingsten möglich?
Ob Reise, Restaurantbesuch oder Abstecher zu Tierparks oder Museen: Monatelang war das wegen Corona nicht möglich. Jetzt hoffen viele auf eine Auszeit über Pfingsten. Doch was hat überhaupt wo geöffnet?
Ein Kurztrip ans Meer, ein Besuch im Restaurant - nach langen Monaten der Pandemie ist zu Pfingsten endlich wieder vieles möglich. Denn überall dort, wo die Inzidenz stabil unter 100 liegt, lockern die Bundesländer derzeit die Corona-Beschränkungen. Neben den Außenbereichen von Restaurants und Cafés sind vielerorts auch Tier- und Freizeitparks sowie Museen wieder geöffnet. Allerdings nicht überall und nur unter Auflagen. Die Regeln unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland.
Außengastronomie und Hotels teilweise geöffnet
In den nördlichen Bundesländern schreiten vor allem in Schleswig-Holstein die Lockerungen voran. Dort ist bereits überall die Außen- und Innengastronomie wieder geöffnet, es gilt eine Testpflicht. Auch Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind - ebenfalls mit Testpflicht oder Impf- oder Genesenennachweis - erlaubt.
In Niedersachsen sind ebenfalls die Außenbereiche der Restaurants für Getestete, Geimpfte und Genesene wieder geöffnet. Nach einer Gerichtsentscheidung vom 18. Mai dürfen zudem Hotels und Campingplätze Urlauber aus dem ganzen Bundesgebiet empfangen. Es dürfen maximal 60 Prozent belegt sein. Zum Pfingstwochenende darf auch in Hamburg die Außengastronomie öffnen. Eine Testpflicht gibt es hierfür nicht, Gäste müssen aber persönliche Daten angeben. Touristische Übernachtungen bleiben untersagt.
In Mecklenburg-Vorpommerndürfen ab Pfingstsonntag (23. Mai) Cafés und Restaurants im Land wieder innen und außen öffnen. Übernachtungen im Bundesland sind derzeit nicht möglich - eine Ausnahme gilt für einheimische Dauercamper sowie Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern mit Impf- oder Genesenennachweis. Auch für einen Tagesausflug darf derzeit nur anreisen, wer vollständig geimpft oder genesen ist. Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen sind für Reisende aus anderen Bundesländern bis zum 14. Juni geschlossen, Einheimische dürfen bereits ab 7. Juni im Bundesland verreisen.
Freibäder sind geöffnet
Besonders Familien mit Kindern werden sich freuen: Viele Freibäder sowie die Außenbecken von Hallenbädern im Norden haben bereits seit einigen Tagen geöffnet. Das gilt etwa für die Freibäder in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In der Regel muss ein fester Termin gebucht werden.
Tierparks erwarten Gäste
Tierparks und botanische Gärten haben mittlerweile in allen norddeutschen Bundesländern wieder geöffnet. Es empfiehlt sich aber, den Besuch vorher genau zu planen, denn auch die Parks dürfen nur eine bestimmte Anzahl von Gästen empfangen. Besucher müssen meist online einen festen Termin buchen. Je nach Bundesland ist zudem ein negativer Corona-Test erforderlich, etwa in Hamburg.
Museen unter Auflagen geöffnet
Auch Museen haben im Norden wieder geöffnet. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel eine negative Testung oder alternativ eine vollständige Impfung oder Genesung. Meist muss zudem online ein Termin gebucht werden, um die Zahl der Gäste zu begrenzen. In Hamburg soll die Testpflicht entfallen, sofern die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt. Die meisten Museumsbahnen nehmen ihren Fahrbetrieb noch nicht wieder auf. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie etwa die Bäderbahn Molli in Kühlungsborn und der Rasende Roland auf Rügen.
Für alle Öffnungen gilt: Voraussetzung ist ein stabiler Inzidenzwert unter 100. Es ist also möglich, dass es in Regionen mit steigender Inzidenz wieder sehr schnell zu Schließungen kommt.
Kurztrips nach Dänemark oder Niederlande nur mit Quarantäne
Das Robert-Koch-Institut (RKI) zählt Dänemark - mit Ausnahme von Grönland und den Färöer-Inseln - zu den Risikogebieten, es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die 7-Tage-Inzidenz ist dort höher als in Deutschland. Einreisende müssen einen negativen Test nachweisen und in Dänemark in Quarantäne, die sie frühestens am vierten Tag beenden dürfen. Ausnahmeregelungen gelten für Menschen aus Schleswig-Holstein. Die Niederlande sind laut RKI sogar Hochinzidenzgebiet. Bei Rückkehr nach Deutschland gilt eine Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.