Kommunalwahl in SH: Wahlbeteiligung abends bei 42,9 Prozent

Stand: 14.05.2023 17:35 Uhr

Kurz vor Schließung der Wahllokale liegt die Wahlbeteiligung bei mehr als 40 Prozent. Landeswahlleiter Tilo von Riegen liefert Zahlen, Daten und Fakten - und erklärt, was es mit den verschiedenen Stimmzetteln auf sich hat.

von Constantin Gill

Die Beteiligung an der Kommunalwahl in SH liegt nahezu auf dem Niveau von 2018. Um 17 Uhr lag sie bei geschätzten 42,9 Prozent. Nach Angaben von Landeswahlleiter Tilo von Riegen waren das 0,6 Prozentpunkte weniger als vor fünf Jahren. Um 14 Uhr hatte die Wahlbeteiligung bei 29,6 Prozent (2018: 31,5 Prozent), um 11 Uhr bei 12,3 Prozent (2018: 18,5 Prozent) gelegen.

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In Schleswig-Holstein werden am Sonntag die Gemeinde- und Kreisvertretungen neu gewählt. Insgesamt sind laut von Riegen 2,4 Millionen Menschen im Land wahlberechtigt, darunter 25.000 Erstwählerinnen und Erstwähler. Etwas mehr als die Hälfte - 51,6 Prozent - der Wahlberechtigten sind Frauen, 48,4 Prozent sind Männer. Es sind rund 13.000 Mandate zu vergeben - in mehr als 1.000 kreisangehörigen Gemeinden, vier kreisfreien Städten und elf Kreisen. Die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten, die bei der Kreiswahl und zur Gemeindewahl in den kreisfreien Städten antreten, hat sich im Vergleich zu 2018 weiter erhöht - auf gut 3.900.

Gemeindewahl und Kreiswahl mit unterschiedlichen Stimmzetteln

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Die Gemeinde- und Kreiswahlen sind laut von Riegen im Grunde zwei selbstständige Wahlen - sie werden aber organisatorisch verknüpft. Für die Gemeindewahl gibt es einen weißen Stimmzettel, für die Kreiswahl einen roten. Bei der Kreiswahl und bei Gemeindewahlen in Kommunen mit über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben Wahlberechtigte nur eine Stimme. In kleineren Gemeinden können es bis zu sieben sein - auf dem Stimmzettel steht, wie viele es sein dürfen. Wer mehr Kreuze macht als erlaubt, macht seinen Stimmzettel ungültig.

Kommunalwahl 2023: Etwas weniger Wählergruppen

Die Stimmzettel der Kommunalwahl 2023 in Schleswig-Holstein. © Innenministerium Schleswig-Holstein Foto: Innenministerium Schleswig-Holstein
So sehen die Stimmzettel zur Gemeinde- und Kreiswahl aus.

Anders als bei der Landtags- oder Bundestagswahl gibt es keine Aufteilung in Erst- und Zweitstimmen. Es werden einfach die Bewerberinnen und Bewerber gewählt und als Berechnungsgrundlage genommen. Wenn eine Partei oder Wählergruppe also niemanden aufgestellt hat, kann sie dort auch keine Stimmen erhalten. Die Zahl der Wählergruppen ist im Vergleich zur letzten Gemeindewahl leicht zurückgegangen: Es sind aber immer noch mehr als 1.200. In 334 Gemeinden treten jeweils nur eine Partei oder Wählergruppe an. Gewählt wird dort dennoch. "Die Wahl wird ganz normal stattfinden", sagt Tilo von Riegen.

Wer nach dem 2. April in eine andere Gemeinde umgezogen ist, kann nicht an der Gemeindewahl teilnehmen - aber an der Kreiswahl, sofern der Umzug innerhalb des Kreisgebietes erfolgt ist.

Wählen per Brief oder mobil

Wer Briefwahl beantragt hat, musste die Unterlagen bis spätestens 15 Uhr am Wahlsonntag eingereicht haben. Für die Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten gibt es bewegliche Wahlvorstände. 

Parallel zu den Kreis- und Gemeindewahlen werden in Husum (Kreis Nordfriesland), Büchen (Kreis Herzogtum Lauenburg) und Hohenwestedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde) die Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen in einer Direktwahl bestimmt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 14.05.2023 | 17:30 Uhr

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