Wolf ins Jagdrecht? Nur die SPD lehnt Gesetzentwurf klar ab
Löst die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht die Probleme mit dem Tier - oder macht das alles komplizierter? Über diese Fragen debattierte am Freitag der Landtag. Grundlage ist ein Gesetzesentwurf der Landesregierung.
200 Jahre lang gab es keinen wild lebenden Wolf in Schleswig-Holstein. Seit 2007 ist er nun zurück - seit Mai gibt es sogar in freier Wildbahn geborenen Wolfsnachwuchs. So sehr sich manche darüber freuen - die Rückkehr des Wolfes hat auch eine problematische Seite: sogenannte Problemwölfe, die wiederholt trotz Schutzzäunen Weidetiere reißen und großen Schaden anrichten.
Schutzstatus des Wolfs soll unangetastet bleiben
Wie also umgehen, mit diesen Wölfen, die natürlich genauso streng geschützt sind wie alle ihrer Art? Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Landesjagdgesetz aufzunehmen. "Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich dadurch nichts", sagte Landwirtschaftminister Werner Schwarz (CDU) vor den Abgeordneten im Landtag.
Es würde eine Voraussetzung dafür schaffen, in geprüften Einzelfällen Wölfe zu entnehmen - also zu erlegen. In jedem Fall müsse die Obere Natuschutzbehörde prüfen, ob eine Entnahme durchgeführt werden darf oder nicht. Es soll bei der Gesetzesänderung vor allem darum gehen, dass Jägerinnen und Jäger für die Entnahme der Wölfe zuständig sind, erklärte Minister Schwarz. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Gesetz hätten diese Rechtssicherheit.
Tötung von Wölfen muss immer geprüft werden
Den Punkt mit der Rechtssicherheit betonten besonders Abgeordnete der Koalition aus CDU und Grünen. Es müsse möglich sein, einen schwer verletzten und angefahrenen Wolf von seinen Qualen zu erlösen, sagte zum Beispiel Hauke Göttsch, jagdpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: "Damit auch hier keine Missverständnisse aufkommen: Für die Tötung ist in allen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, um rechtssicher agieren zu können." Auch die Behörden bräuchten Rechtssicherheit bei den Genehmigungen von Abschüssen, sagte auch Dirk Kock-Rohwehr von den Grünen: "Nur, wenn wir den Weidetierhaltern diese Sicherheit geben, wird auch der Wolf akzeptiert werden."
Christian Dirschauer vom SSW findet es grundsätzlich erstmal positiv, "dass wir seit 2007 dieses große Tier bei uns haben." Aber der Wolf polarisiere wie kein anderes Tier, so Dirschauer: "Er ist ein gefährliches Landraubtier" - aber eben auch ein geschütztes. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen dürfe ein Wolf entnommen oder erlöst werden, daran ändere auch eine Aufnahme ins Landesjagdgesetz nichts. Es würden dadurch auch nicht mehr Wölfe zum Abschuss freigegeben.
SPD hält nichts vom Wolf im Jagdrecht
Lob für den Gesetzesvorschlag gab es von der FDP-Opposition: "Dieser Gesetzentwurf ist wirklich gut gelungen," sagte Oliver Kumbartzky. Er hofft auf eine schnelle Umsetzung. Die SPD hält dagegen nichts von der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Es werde verkompliziert, nicht erleichtert, findet Sandra Redmann. Es gebe bereits seit 2016 ein Verfahren für tierschutzgerechte Tötungen des Wolfs. Und dass künftig indirekt zwei Ministerien an der Prüfung der Einzelfälle beteiligt seien, mache die Sache nicht einfacher. Entscheiden müssen die zum Landwirtschaftsministerium gehörenden Jagdbehörde und die Naturschutzbehörde, die dem Umweltministerium unterstellt ist. Mit der geplanten Änderung des Jagdrechts wird sich nun nach der Sommerpause der Agrar- und Umweltausschuss befassen.